CASE Report 2025: SLAPPs nehmen europaweit weiter zu
Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat ihren vierten Jahresbericht veröffentlicht. Unter dem Titel „Democracy in the Dock" dokumentiert der Report einen besorgniserregenden Trend: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung nehmen weiter zu, und die bestehenden Schutzinstrumente reichen bei weitem nicht aus.
Die Zahlen: Ein europäisches Problem mit steigender Tendenz
Seit 2010 hat CASE insgesamt 1.303 SLAPP-Fälle in Europa dokumentiert. Allein im Jahr 2024 wurden 167 neue Fälle erfasst – ein leichter Anstieg gegenüber den 166 Fällen des Vorjahres. Das Phänomen ist mittlerweile in 43 europäischen Ländern nachgewiesen; mit Montenegro und Andorra kamen 2024 zwei weitere Staaten hinzu.
Diese Zahlen bilden jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Der Report betont, dass die Mehrheit der Einschüchterungsversuche bereits im vorgerichtlichen Stadium durch aggressive Abmahnschreiben erfolgt und nie in öffentlich sichtbare Verfahren mündet. Hinzu kommt, dass viele Betroffene aus Angst vor weiterer Eskalation schweigen – ein Effekt, den die Kläger:innen gezielt nutzen. So berichtet etwa der Kroatische Journalist:innenverband von mindestens 696 aktiven Klagen gegen Journalist:innen und Medien im Land, mit Streitwerten von insgesamt über 3,1 Millionen Euro.
Wer klagt – und gegen wen?
Die Daten des CASE Reports bestätigen ein bekanntes Muster: Die häufigsten Kläger:innen sind Unternehmen und Geschäftsleute sowie Politiker:innen und Amtsträger:innen. Nach den Zahlen für 2023 entfielen 45,2 Prozent der Fälle auf die erste und 35,5 Prozent auf die zweite Gruppe. Es sind also vor allem jene, die über finanzielle Ressourcen und politischen Einfluss verfügen, die das Rechtssystem zur Einschüchterung kritischer Stimmen instrumentalisieren.
Auf der Gegenseite stehen meist einzelne Journalist:innen, gefolgt von Medienunternehmen, Redakteur:innen, Aktivist:innen und NGOs. Die Asymmetrie ist offensichtlich: Individuen mit begrenzten Ressourcen müssen sich gegen finanzstarke Akteure verteidigen, deren primäres Ziel nicht der Prozesserfolg, sondern die Einschüchterung selbst ist.
Die Themen, die aus der Öffentlichkeit gedrängt werden sollen
Ein besonders alarmierender Befund betrifft die Inhalte, die durch SLAPPs unterdrückt werden sollen: Korruption steht mit 36,1 Prozent der Fälle (Daten für 2023) an erster Stelle, gefolgt von Umweltthemen mit 16,3 Prozent. Weitere häufig betroffene Bereiche sind Regierungshandeln, gesundheitspolitische Fragen und die Aufarbeitung von Machtmissbrauch.
Der Report hebt zudem eine besorgniserregende Entwicklung hervor: Machthabende diversifizieren ihre juristischen Strategien zunehmend über klassische Verleumdungsklagen hinaus. Datenschutzrecht, geistiges Eigentum und andere komplexe Rechtsgebiete werden instrumentalisiert, um die etablierten Schutzinstrumente für die Meinungsfreiheit zu umgehen. Auch die Nutzung von SLAPPs zur Durchsetzung einer offiziellen Geschichtsnarrative – etwa gegen Wissenschaftler:innen – wird im Report als wachsendes Problem identifiziert.
Die EU-Richtlinie: Ein wichtiger Schritt mit gravierenden Lücken
Im April 2024 verabschiedete die EU die Richtlinie 2024/1069 gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Mai 2026 Schutzmaßnahmen wie beschleunigte Abweisungsverfahren und Kostenerstattungsregeln einzuführen.
Doch die Richtlinie weist eine entscheidende Schwachstelle auf: Sie gilt nur für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen. Der CASE Report zeigt, dass lediglich 8,5 Prozent aller dokumentierten Fälle im Zeitraum 2010–2024 diese Voraussetzung erfüllen. Die überwältigende Mehrheit der SLAPPs ist rein national – und fällt damit nicht unter den Schutz der Richtlinie, sofern die Mitgliedstaaten deren Anwendungsbereich nicht freiwillig erweitern.
Der im September 2025 von ECPMF und CASE gestartete European Anti-SLAPP Monitor beobachtet den Umsetzungsprozess in den Mitgliedstaaten. Die bisherigen Ergebnisse sind ernüchternd: Stand Dezember 2025 wird die Mehrheit der EU-Länder die Umsetzungsfrist voraussichtlich nicht einhalten.
Deutschland: Mittendrin statt nur dabei
Mit 20 dokumentierten SLAPP-Fällen im Jahr 2024 gehört Deutschland neben Italien (21 Fälle), Serbien (13), Ungarn (12) und der Türkei (10) zu den am stärksten betroffenen Ländern. Diese Zahl passt zu den Erfahrungen der No SLAPP Anlaufstelle, die seit ihrer Gründung im Mai 2024 insgesamt rund 40 potentielle SLAPPs betreut hat. Diese Zahlen offenbaren das zentrale Problem des deutschen Regierungsentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie: Lediglich elf der von der Anlaufstelle bislang beobachteten Fälle weisen einen grenzüberschreitenden Bezug auf. Gut drei Viertel der Betroffenen würden vom geplanten Gesetz also nicht geschützt.
Fazit: Handlungsbedarf auf allen Ebenen
Der CASE Report 2025 verdeutlicht: SLAPPs sind keine Randerscheinung, sondern eine systematische Bedrohung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa. Die Akteure werden raffinierter, die Methoden vielfältiger – und die bestehenden Schutzinstrumente bleiben unzureichend.
Für Deutschland bedeutet das: Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss über die Mindestanforderungen hinausgehen. Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Fälle erfasst und den außergerichtlichen Bereich ignoriert, verfehlt seinen Zweck. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis der No SLAPP Anlaufstelle liefern die empirische Grundlage für diese Forderung.