Die No SLAPP Anlaufstelle 2025: Ein Jahresrückblick
Das Jahr 2025 war für den Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) in Deutschland ein Jahr der Widersprüche: Während das Bewusstsein für das Problem in Justiz, Politik und Zivilgesellschaft deutlich gewachsen ist, blieb der im Dezember vorgelegte Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie weit hinter den Erwartungen zurück. Die No SLAPP Anlaufstelle hat in diesem Jahr 30 Anfragen zu potentiellen SLAPPs erhalten und wurde seit ihrer Gründung im Mai 2024 rund 70 mal kontaktiert. Die Zahlen belegen: SLAPPs sind in Deutschland Realität - und sie wirken vor allem dort, wo der Gesetzgeber bislang keinen Schutz vorsieht.
Die Arbeit der Anlaufstelle in Zahlen
Seit ihrer Gründung im Mai 2024 hat die No SLAPP Anlaufstelle insgesamt 70 Anfragen erhalten (Stand: Dezember 2025). Bei 41 dieser Fälle ergab die Ersteinschätzung, dass es sich um einen SLAPP im Sinne der EU-Richtlinie 2024/1069 oder der Empfehlungen des Europarats handeln könnte.
Im Jahr 2025 allein gingen 48 neue Anfragen bei der Anlaufstelle ein. Bei 30 dieser Fälle - also rund 62 Prozent - kam die fachliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass charakteristische Merkmale einer SLAPP vorliegen. Besonders aufschlussreich ist dabei die Verteilung zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Fällen: Lediglich 7 der 30 Fälle wiesen einen grenzüberschreitenden Bezug auf, während 23 Fälle - also mehr als drei Viertel - rein nationale Sachverhalte betrafen.
Diese Zahlen haben erhebliche Bedeutung für die aktuelle Gesetzgebungsdebatte. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt den Anwendungsbereich auf grenzüberschreitende Fälle - und würde damit die große Mehrheit der SLAPP-Betroffenen in Deutschland ohne Schutz lassen. Die Daten der Anlaufstelle liefern die empirische Grundlage für die Forderung, den Anwendungsbereich auf nationale Fälle auszuweiten.
Sensibilisierung und Vernetzung: Sieben Veranstaltungen in 2025
Mit insgesamt sieben Veranstaltungen hat die No SLAPP Anlaufstelle im Jahr 2025 zur Aufklärung über strategische Einschüchterungsklagen beigetragen und den Austausch zwischen verschiedenen Akteur:innengruppen gefördert.
Workshop für Journalist:innen (Februar 2025)
Am 25. Februar 2025 fand im Berliner ver.di-Haus ein ganztägiger Workshop für Journalist:innen statt. Trotz Grippewelle nahmen 19 Personen teil - nicht nur Medienschaffende, sondern auch Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Referent Dr. Jasper Prigge, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, vermittelte praktisches Wissen zu den Grundlagen des Presserechts, zur EU-Anti-SLAPP-Richtlinie und zu konkreten Abwehrstrategien gegen juristische Anfeindungen. Das Feedback der Teilnehmenden war einstimmig positiv.
Fachtagung für Richter:innen (Februar 2025)
Ebenfalls im Februar 2025 fand an der Deutschen Richterakademie eine Fachtagung unter dem Titel "SLAPP - Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung: Eine Herausforderung für den Zivilprozess?" statt. Rund 20 Richter:innen von Pressekammern und der Zivilgerichtsbarkeit nahmen teil. Hannah Vos und Dr. Vivian Kube stellten die Arbeit der No SLAPP Anlaufstelle vor. Die Resonanz war ermutigend: Die Richter:innen zeigten sich interessiert und offen, erkannten die Problematik an und diskutierten konstruktiv über mögliche Lösungsansätze. Diese Veranstaltung markiert einen wichtigen Schritt zur Sensibilisierung der Justiz für das Thema.
Schulung und Podiumsdiskussion zum einjährigen Jubiläum (Mai 2025)
Am 7. Mai 2025 feierte die No SLAPP Anlaufstelle ihr einjähriges Bestehen mit einer Schulung und Podiumsdiskussion im Publix Berlin, in Kooperation mit Reporter ohne Grenzen Deutschland. Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig vermittelte den Teilnehmenden praxisnahes Wissen zum Umgang mit rechtlicher Einschüchterung. Aus der Veranstaltung ging ein konkretes Arbeitsergebnis hervor: der Kommunikationsleitfaden "Wie bei SLAPPs kommunizieren", der Betroffenen und ihren Unterstützer:innen Orientierung für die strategische Öffentlichkeitsarbeit im Umgang mit Einschüchterungsklagen bietet. Der Leitfaden markiert einen wichtigen Schritt in der Professionalisierung der Beratungsarbeit.
Seminar "Presserecht in Zeiten von SLAPP" in Leipzig (September 2025)
Am 5. September 2025 fand in Kooperation mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) in Leipzig das Seminar "Presserecht in Zeiten von SLAPP — Welche Regeln gelten für die journalistische Berichterstattung?" statt. Rechtsanwalt Michael Schmuck führte die Teilnehmenden durch die rechtlichen Grundlagen journalistischer Arbeit und zeigte auf, wie sich Medienschaffende gegen strategische Klagen wappnen können. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an freie Journalist:innen und Redakteur:innen, die in ihrer täglichen Arbeit mit presserechtlichen Risiken konfrontiert sind.
Safer Community Conference in Hamburg (September 2025)
Mit der Veranstaltung "Safer community conference: Übergriffe bei Tanzveranstaltungen rechtssicher besprechbar & Tanzcommunities sicherer machen" am 13. September 2025 in Hamburg erschloss die Anlaufstelle ein neues Themenfeld. In Kooperation mit Sandra Winterbach und der Initiative women in forró wurde erstmals die Verbindung zwischen Awareness-Arbeit und rechtlicher Einschüchterung beleuchtet. Menschen, die in Tanz-Communities problematisches männliches Verhalten ansprechen und dokumentieren, sehen sich zunehmend mit rechtlichen Einschüchterungen konfrontiert. Rechtsanwältin Dr. Vivian Kube sowie Awareness-Expertinnen des Awareness-Instituts Leipzig und der Assoziation:E aus München diskutierten mit der Zielgruppe aus Forró- und anderen Tanz-Communities Strategien, wie Aufklärungsarbeit rechtssicher gestaltet werden kann, ohne dass die Angst vor juristischen Konsequenzen zur Selbstzensur führt.
Veranstaltung "SLAPP & Litigation PR" in Frankfurt (Oktober 2025)
Am 29. Oktober 2025 fand in Frankfurt am Main eine gemeinsame Veranstaltung mit der IG Metall Anlaufstelle Union Busting statt, die das Thema "SLAPP & Litigation PR" aus verschiedenen Perspektiven beleuchtete. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Elmar Schumacher und Thorsten Feldmann, Journalistin Lena Kampf (stellvertretende Vorsitzende des Netzwerk Recherche), Journalist Gerhard Klas (workwatch) sowie Aktivist Tobi Rosswog diskutierten die Parallelen zwischen strategischer Einschüchterung im journalistischen Bereich und im Kontext gewerkschaftlicher Organisierung. Litigation PR – die strategische Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten – verbindet beide Felder: Sowohl bei SLAPPs gegen Medienschaffende als auch bei der Bekämpfung gewerkschaftlicher Aktivitäten nutzen ressourcenstarke Akteure rechtliche Instrumente in Kombination mit professioneller Kommunikationsarbeit, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Online-Schulung mit dem LSVD+ (November 2025)
Am 25. November 2025 führte die No SLAPP Anlaufstelle in Kooperation mit dem LSVD+ eine Online-Schulung zum Thema SLAPPs gegen queere Einrichtungen und Aktivismus durch. Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig vermittelte den Teilnehmenden, wie queere Organisationen und Einzelpersonen auf rechtliche Einschüchterungsversuche reagieren können. Die Veranstaltung reagierte auf eine wachsende Problemlage: Queere Aktivist:innen und Beratungsstellen geraten zunehmend ins Visier von Abmahnungen und Klagen, wenn sie sich öffentlich zu LGBTIQ+-feindlichen Positionen äußern oder Aufklärungsarbeit leisten. Die Schulung stärkte die Handlungsfähigkeit einer Community, die bislang wenig Berührungspunkte mit dem Thema SLAPP hatte.
Fallbeispiele des Jahres: Wenn Recht zur Waffe wird
Die im Jahr 2025 veröffentlichten Falldokumentationen der Anlaufstelle zeigen die Bandbreite rechtlicher Einschüchterung in Deutschland und illustrieren zugleich die Schutzlücken des aktuellen Gesetzentwurfs.
Im Fall LAP Coffee erhielten drei Berliner Buchhandlungen und ein Stadtteilladen strafbewehrte Unterlassungsaufforderungen mit einem angesetztem Streitwert von 200.000 Euro, nachdem eine Initiative dort kritisches Informationsmaterial über eine Kaffee-Kette ausgelegt hatte. Der Einschüchterungseffekt trat unmittelbar ein - ohne dass es bislang zu einem Gerichtsverfahren kam.
Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. klagte gleich doppelt gegen Kritiker:innen ihrer Hochhausplanungen im Berliner Gleisdreieck: gegen einen Blogger und gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. Im Oktober 2025 verlor der Investor in allen fünf Klagepunkten, legte aber dennoch Berufung ein. Das Landgericht Berlin warnte in seinem Beschluss vom 28. November 2025 ausdrücklich vor der einschüchternden Wirkung hoher Streitwerte.
Die internationale Clean Clothes Campaign setzt sich für 209 Textilarbeiter:innen aus Myanmar ein, deren Löhne und Abfindungen ausstehen. Die OTTO Group reagierte auf kritische Veröffentlichungen seit Mai 2024 mit Unterlassungsaufforderungen. Die Kampagne arbeitet inzwischen präventiv mit einem Anti-SLAPP-Anwalt zusammen.
Ein selbstständiger Journalist, der seit 2022 zu mutmaßlichen Korruptionsfällen bei der Vergabe von Flüchtlingsunterkünften in einem ostdeutschen Landkreis recherchiert, sah sich fünf Unterlassungsverfahren ausgesetzt - alle wurden gerichtlich abgewiesen. Dennoch reichte die Landkreisverwaltung eine Presseratsbeschwerde ein und setzte ihre Einschüchterungsstrategie fort. Regionale Medien meiden das Thema seither oder anonymisieren präventiv.
Die TV-Produktionsfirma Eikon Nord produzierte einen Beitrag über Missstände im Betreuungsrecht. Nach der Ausstrahlung erwirkte ein Betroffener eine einstweilige Verfügung mit einem ungewöhnlich hohen Streitwert von 50.000 Euro. Die Produktionsfirma sah angesichts des Kostenrisikos von weiteren rechtlichen Schritten ab.
Das Linke Bündnis gegen Antisemitismus München wurde nach einem kritischen Blogbeitrag über ein Konzert des Frei.Wild-Sängers Philipp Burger von einer Veranstaltungslocation abgemahnt - mit einem Streitwert von 82.000 Euro. Der Fall zeigt exemplarisch, wie auch zivilgesellschaftliche Gruppen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Ziel strategischer Einschüchterung werden können.
Im Schlachthofprozess klagte ein Betreiber gegen zwei Tierrechtsaktivst:innen, die heimlich Aufnahmen der CO2-Betäubung von Schweinen gemacht und veröffentlicht hatten. Das Landgericht Oldenburg verurteilte im Juli 2025 zur Unterlassung und stellte Schadensersatzansprüche fest. Der Streitwert: 140.000 Euro. Die Aktivist:innen sammeln Spenden zur Finanzierung des Rechtsstreits.
Diese Fälle verdeutlichen: SLAPPs treffen nicht nur Journalist:innen, sondern auch Buchhandlungen, Bürger:inneninitiativen, NGOs und Aktivist:innen. Sie wirken überwiegend im außergerichtlichen Bereich durch die bloße Androhung hoher Kosten. Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Gerichtsverfahren erfasst, würde bei den meisten dieser Fälle keinen Schutz bieten.
Gesetzgebungsprozess: Vom Hoffnungsschimmer zur Enttäuschung
Das Jahr 2025 war geprägt von der Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie 2024/1069 in deutsches Recht. Deutschland muss diese Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Der Prozess begann vielversprechend - und endete mit einer erheblichen Enttäuschung.
Frühjahr: Wachsendes Problembewusstsein
Zu Jahresbeginn wurden wichtige institutionelle Weichen gestellt: Seit Januar 2025 gibt es beim Bundesamt für Justiz einen "FOCAL Point SLAPP", der als nationale Informationsstelle fungiert. Im März 2025 veröffentlichte die Otto Brenner Stiftung das Arbeitspapier 77 "Einschüchterung ist das Ziel" von Prof. Dr. Stefanie Egidy, das erstmals empirische Erkenntnisse zu SLAPPs in Deutschland aus der Perspektive der Betroffenen präsentiert. Die Studie unterbreitet konkrete Vorschläge, wie der Gesetzgeber einen effektiven Schutz gestalten kann.
Parallel startete am 18. März 2025 die Kampagne "Gib SLAPPs keine Chance!" des No SLAPP Bündnisses. Mit einem gemeinsamen Kampagnenfilm und einem Policy Paper richtete das Bündnis aus rund 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen konkrete Forderungen an die Verhandlungsführer:innen der Koalition.
Sommer: Ein erster Referentenentwurf
Im Sommer 2025 legte das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vor, der eine wichtige Erweiterung enthielt: Die neuen Schutzregelungen sollten auch auf rein nationale Fälle anwendbar sein. Die No SLAPP Anlaufstelle begrüßte diesen Ansatz in ihrer Stellungnahme vom 31. Juli 2025, wies aber zugleich auf gravierende Lücken hin - insbesondere die fehlende Regelung des außergerichtlichen Bereichs.
Dezember: Der enttäuschende Regierungsentwurf
Am 10. Dezember 2025 legte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Der Entwurf markiert einen erheblichen Rückschritt gegenüber dem Referentenentwurf: Der Anwendungsbereich wurde auf grenzüberschreitende Sachverhalte beschränkt. Damit würde die große Mehrheit der SLAPP-Fälle in Deutschland vom Schutz ausgenommen.
Das No SLAPP Bündnis kritisierte den Entwurf in einer Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025 scharf. Philipp Wissing (Blueprint for Free Speech e.V.) erklärte: "Der Regierungsentwurf ist eine Minimalumsetzung, die Betroffene von Einschüchterungsklagen weitgehend schutzlos lässt. SLAPPs treffen neben Journalist:innen und Organisationen auch Buchhandlungen, Bürger:inneninitiativen und Einzelpersonen, die sich kritisch zu Fragen von öffentlichem Interesse äußern. Ein Schutzgesetz, das nur für grenzüberschreitende Fälle gilt und den außergerichtlichen Bereich ignoriert, verfehlt seinen Zweck."
Unsere zentralen Forderungen
Erstens muss der Anwendungsbereich auf nationale Fälle ausgeweitet werden. Zweitens muss der außergerichtliche Bereich geregelt werden - etwa durch eine Deckelung von Abmahnkosten und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen. Drittens müssen die Sanktionen deutlich erhöht werden, um eine echte Abschreckungswirkung zu entfalten. Viertens muss die Finanzierung von Beratungsstrukturen wie der No SLAPP Anlaufstelle gesetzlich abgesichert werden - die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung wirksamer Unterstützungsmaßnahmen.
Wissenschaftliche Fundierung: Neue Studien belegen Dringlichkeit
Mehrere wissenschaftliche Publikationen haben 2025 die empirische Grundlage für die Arbeit der Anlaufstelle gestärkt und die Dringlichkeit gesetzgeberischen Handelns unterstrichen.
Das bereits erwähnte OBS-Arbeitspapier 77 "Einschüchterung ist das Ziel" von Prof. Dr. Stefanie Egidy zeigt auf Basis einer Betroffenenbefragung, wie vielfältig strategische Einschüchterung in Deutschland stattfindet. Die Studie belegt: Einschüchterung erfolgt nicht nur durch Klagen, sondern auch durch einfache Kontaktaufnahmen, Forderungen strafbewehrter Unterlassungserklärungen und die Einschaltung von Ermittlungsbehörden. Bemerkenswert ist die große Spannbreite der finanziellen Belastung: 13 Prozent der angegebenen SLAPP-Klagen erreichen Streitwerte zwischen 200.001 und 500.000 Euro.
Die Studie "Feindbild Journalist:in 9" des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) dokumentiert mit 98 physischen Angriffen auf Journalist:innen im Jahr 2024 den höchsten Stand seit Beginn der Datenerhebung 2015. Die Studie identifiziert SLAPPs als zunehmend relevante Bedrohungsform und beschreibt detailliert den "Chilling Effect": Selbst wenn einzelne Klagen juristisch erfolglos bleiben, können sie andere Journalist:innen davon abhalten, über bestimmte Themen kritisch zu berichten.
Im Dezember 2025 erschien in der Fachzeitschrift Journalism Practice die Studie "Journalism Facing Autocratization: Analyzing Strategic Lawsuits Against Public Participation (SLAPPs) as Instruments for Media Capture" von Simone Benazzo und Kolleg:innen. Die Studie analysiert SLAPPs im Kontext von Autokratisierungsprozessen und warnt: Dass in Deutschland derzeit keine Regierungspartei SLAPPs einsetzt, ist kein Grund zur Entwarnung. Die Professionalisierung strategischer Klagen durch spezialisierte Kanzleien zeigt, dass Wachsamkeit geboten ist.
Das No SLAPP Bündnis: Gemeinsam für besseren Schutz
Das No SLAPP Bündnis Deutschland hat sich 2025 als zentrale Stimme der Zivilgesellschaft im Gesetzgebungsprozess etabliert. Der Zusammenschluss von rund 15 Organisationen - darunter die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., Blueprint for Free Speech e.V., Reporter ohne Grenzen e.V., Rettet den Regenwald e.V., die taz und das Umweltinstitut München e.V. - bündelt die Expertise verschiedener Akteur:innen, die von SLAPPs betroffen sind oder sich für den Schutz kritischer Stimmen einsetzen.
Mit der Kampagne "Gib SLAPPs keine Chance!", dem Policy Paper für die Koalitionsverhandlungen und den koordinierten Stellungnahmen zum Gesetzgebungsprozess hat das Bündnis maßgeblich zur öffentlichen Debatte beigetragen. Der Verein Rettet den Regenwald startete zudem eine Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz, die sich für einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen einsetzt.
Ausblick auf 2026: Herausforderungen und Chancen
Das Jahr 2026 wird entscheidend für den Schutz vor SLAPPs in Deutschland. Bis Mai 2026 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Das parlamentarische Verfahren bietet die Chance, die gravierenden Mängel des Regierungsentwurfs zu korrigieren. Die Anlaufstelle wird den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und die Perspektive der Betroffenen einbringen.
Eine zentrale Herausforderung ist die Finanzierung der Beratungsarbeit. Die aktuelle Projektförderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien läuft Anfang 2026 aus. Ohne eine Anschlussfinanzierung kann die Anlaufstelle Betroffenen keine verlässliche Unterstützung zusagen. Artikel 19 der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung geeigneter und wirksamer Unterstützungsmaßnahmen - eine projektbasierte Finanzierung wird dieser Verpflichtung nicht gerecht.
Fazit: Solidarität als wirksamstes Gegenmittel
Das Jahr 2025 hat gezeigt: SLAPPs sind in Deutschland Realität, und sie wirken vor allem im außergerichtlichen Bereich - dort, wo der Gesetzgeber bislang keinen Schutz vorsieht. Die 70 Anfragen, die seit Gründung der Anlaufstelle eingegangen sind, belegen das Ausmaß des Problems. Die Fallbeispiele illustrieren die Mechanismen der Einschüchterung. Die wissenschaftlichen Studien liefern die empirische Grundlage für politische Forderungen.
Der Regierungsentwurf ist eine Minimalumsetzung, die Betroffene weitgehend schutzlos lässt. Deutschland hat die Chance, über die EU-Mindeststandards hinauszugehen und europaweit Maßstäbe für den Schutz kritischer Stimmen zu setzen. Diese Chance muss genutzt werden.
Solidarität und öffentliche Aufmerksamkeit bleiben die wirksamsten Gegenmittel gegen strategische Einschüchterung. Jeder gemeldete Fall stärkt die Evidenzbasis für politische Forderungen. Wer von rechtlicher Einschüchterung betroffen ist, kann sich an die No SLAPP Anlaufstelle wenden. Wir informieren, beraten und unterstützen nach Möglichkeit bei der Suche nach rechtlicher Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Formen der Fallbetreuung.
Weiterführende Informationen und Kontakt
Website: www.noslapp.de
Kontakt: contact@noslapp.de
Perspektive auf den Regierungsentwurf: noslapp.de/neuigkeiten
Falldokumentationen: noslapp.de/ressourcen
Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz der Organisation “Rettet den Regenwald”: regenwald.org/petitionen/1313