Regierungsentwurf zum Anti-SLAPP-Gesetz: Warum der aktuelle Entwurf nur wenig Schutz bietet

Am 10. Dezember 2025 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie vorgelegt. Mit der Richtlinie 2024/1069 hat die Europäische Union erstmals verbindliche Schutzmaßnahmen gegen sogenannte SLAPPs geschaffen - strategische Klagen, die darauf abzielen, kritische Stimmen durch das Drohpotenzial von Gerichtsverfahren einzuschuechtern. Deutschland muss diese Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Das No SLAPP Bündnis Deutschland, ein Zusammenschluss von rund 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen, sieht im vorgelegten Regierungsentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Dem Bündnis gehören unter anderem Reporter ohne Grenzen, die taz, das Umweltinstitut München, Rettet den Regenwald und Blueprint for Free Speech an.

Als No SLAPP Anlaufstelle haben wir seit Mai 2024 rund 70 Anfragen betreut. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen deutlich: Der Entwurf in seiner jetzigen Form würde Betroffene von strategischer Einschüchterung nur kaum schützen.

Was der Gesetzentwurf vorsieht - und was nicht

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Maßnahmen gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren einzuführen, die öffentliche Beteiligung einschränken sollen. Der Regierungsentwurf setzt diese Vorgaben um - bleibt aber deutlich hinter den Möglichkeiten zurück.

Besonders kritisch ist der Rückschritt gegenüber dem Referentenentwurf: Während das Bundesjustizministerium im Referentenentwurf noch vorsah, die neuen Schutzregelungen auch auf rein nationale Fälle anzuwenden, beschränkt der Regierungsentwurf den Anwendungsbereich nun auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Damit würde die große Mehrheit der SLAPP-Fälle in Deutschland vom Schutz ausgenommen. Von den rund 30 Anfragen mit potentiellem SLAPP-Charakter, die die No SLAPP Anlaufstelle im Jahr 2025 betreut hat, hatten lediglich sieben eine grenzüberschreitende Dimension.

Hinzu kommt: Der Entwurf regelt ausschließlich das gerichtliche Verfahren. Die Erfahrungen der Anlaufstelle zeigen jedoch, dass fast alle betreuten Fälle mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben beginnen, und selten über dieses Stadium hinausgehen. Der Einschüchterungseffekt tritt bereits ein, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Auch die vorgesehenen Sanktionen für missbräuchliche Klagen sind zu schwach bemessen, um finanzstarke Kläger:innen wirksam abzuschrecken.

Drei Fälle - drei Schutzlücken

Aktuelle Fälle zeigen exemplarisch, wie finanzstarke Akteure das Rechtssystem nutzen können, um kritische Stimmen unter Druck zu setzen - und warum der vorliegende Gesetzentwurf Betroffene nicht schützen würde.

Fall LAP Coffee: Wenn eine Abmahnung ausreicht

Eine Initiative, die sich kritisch mit der Berliner Kaffee-Kette LAP Coffee auseinandersetzt, hatte oeffentlich gemacht, dass in drei Buchhandlungen und einem Stadtteilladen kritisches Informationsmaterial zur Abholung bereitliege. Wenige Stunden später folgte bereits eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung durch LAP gegen die Läden - mit einem fiktiven Streitwert von 200.000 Euro. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage drohten den kleinen Läden damit Kosten von rund 20.000 Euro allein für die erste Instanz.

Die betroffenen Läden betonen, dass es vor der Unterlassungsaufforderung keinerlei Kontaktaufnahme durch LAP Coffee gegeben habe. Das Vorgehen des Unternehmens zielte nach Einschätzung der Betroffenen darauf ab, die Kritik 'so weit wie möglich mundtot zu machen'.

Was dieser Fall zeigt: Der Fall ist rein national und kam nicht vor Gericht - beide Voraussetzungen des Gesetzentwurfs wären nicht erfuellt. Der Einschüchterungseffekt trat allein durch die Androhung eines Verfahrens mit hohem Streitwert ein. Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Gerichtsverfahren erfasst, hätte hier keinen Schutz geboten.

Fall Gleisdreieck: Weiterklagen trotz Niederlage

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l., Planerin von sieben Hochhäusern im Berliner Gleisdreieck, klagte gleich doppelt: gegen den Betreiber des Gleisdreieck-Blogs und gegen die Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. Im Oktober 2025 verlor der Investor die erste Klage in allen fünf Punkten. Das Gericht bestätigte das Recht der Kritiker:innen, sich zu Fragen des Denkmalschutzes, des Naturschutzes und der Sicherheitsvorkehrungen oeffentlich zu äußern.

Dennoch legte der Anwalt des Investors Berufung ein und beantragte zugleich, den Streitwert von 15.000 auf 35.000 Euro zu erhöhen. Das Landgericht Berlin lehnte dies ab und formulierte in seinem Beschluss vom 28. November 2025 einen bemerkenswerten Hinweis: 'Besonders hohe Streitwerte in Verfahren von finanzstarken Unternehmen gegen Einzelpersonen könnten eine einschüchternde Wirkung auf deren Meinungsfreiheit haben.' Das Kammergericht schloss sich dieser Auffassung an.

Trotz fehlender Erfolgsaussichten werden die Verfahren 2026 vor dem Kammergericht fortgesetzt - offenbar ist dem Investor an dem Rechtsstreit als Instrument der Konfliktführung an sich gelegen.

Was dieser Fall zeigt: Die vorgesehenen Sanktionen reichen nicht aus, um finanzstarke Kläger:innen von Folgeverfahren abzuhalten. Die im Entwurf vorgesehene besondere Gebühr orientiert sich an der regulären Verfahrensgebühr und fällt für finanzstarke Unternehmen nicht ins Gewicht. Selbst nach vollständiger Niederlage kann weiter geklagt werden.

Fall Rettet den Regenwald: Abmahnflut ohne Gerichtsverfahren

Auch den Verein Rettet den Regenwald e.V. hätte der aktuelle Gesetzentwurf nicht vor einem SLAPP-Versuch geschützt. Im Juli 2025 hatte eine Anwaltskanzlei innerhalb weniger Tage vier nahezu gleichlautende Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verschickt. Der Verein wies die Forderungen zwar zurück, doch der juristische Angriff kostete Zeit und Geld.

Was dieser Fall zeigt: Da das Vorgehen nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte, wäre ein Gesetz wie im aktuellen Entwurf konzipiert wirkungslos geblieben. Die Einschüchterung wirkt unabhängig davon, ob es tatsächlich zum Prozess kommt. Ein wirksamer Schutz muss bereits im außergerichtlichen Bereich ansetzen.

Was sich am Gesetzesentwurf ändern muss

Erstens: Anwendung auch auf nationale Fälle. Die allermeisten SLAPP-Fälle in Deutschland haben keinen grenzüberschreitenden Bezug. Ein Schutzgesetz, das nur für grenzüberschreitende Fälle gilt, verfehlt seinen Zweck. Der Referentenentwurf hatte hier bereits den richtigen Ansatz - diese Erweiterung muss wiederhergestellt werden.

Zweitens: Regelung des außergerichtlichen Bereichs. Kosten für Abmahnungen sollten gedeckelt und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen eingeführt werden, analog zu den bewährten Regelungen im Urheberrecht. Der Einschüchterungseffekt entsteht bereits mit dem ersten anwaltlichen Schreiben - hier muss wirksamer Schutz ansetzen.

Drittens: Wirksame Sanktionen. Die besondere Gebühr für missbräuchliche Klagen muss deutlich erhöht werden, um eine echte Abschreckungswirkung zu entfalten. Bei einem typischen SLAPP-Fall mit 50.000 Euro Streitwert wären die aktuell vorgesehenen Sanktionen nur rund 1.900 Euro - ein Betrag, der finanzstarke Kläger:innen kaum abschreckt.

Viertens: Strukturelle Absicherung von Beratungsangeboten. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung wirksamer Unterstuetzungsmaßnahmen. Eine gesetzliche Verankerung der Finanzierung von Beratungsstrukturen wie der No SLAPP Anlaufstelle fehlt im Entwurf bislang vollständig.

Was Betroffene jetzt tun können

Die Erfahrung zeigt: Solidarität und öffentliche Aufmerksamkeit sind wirksame Gegenmittel gegen strategische Einschüchterung. Wer von rechtlicher Einschüchterung betroffen ist, kann sich an die No SLAPP Anlaufstelle wenden. Wir informieren, beraten und unterstützen nach Möglichkeit bei der Suche nach rechtlicher Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Formen der Fallbetreuung.

Jeder gemeldete Fall stärkt die Evidenzbasis für politische Forderungen. Die Dokumentation von SLAPP-Fällen ist ein wichtiges Instrument, um das Ausmaß des Problems sichtbar zu machen und den Druck auf den Gesetzgeber aufrechtzuerhalten.

Der Verein Rettet den Regenwald hat zudem eine Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz gestartet, die sich für einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen einsetzt. Die Petition kann online unterzeichnet werden.

Weiterführende Informationen

Stellungnahme der No SLAPP Anlaufstelle zum Referentenentwurf: noslapp.de/neuigkeiten/gesetzesentwurf-zur-umsetzung-der-anti-slapp-richtlinie

Ausführliche Falldokumentationen: noslapp.de/ressourcen

Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz: regenwald.org/petitionen/1313

Berichterstattung zum Fall LAP Coffee: nd-aktuell.de, taz.de

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Die No SLAPP Anlaufstelle 2025: Ein Jahresrückblick

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SLAPPs als Instrumente autoritärer Beeinflussung der Öffentlichkeit