Zu den Falldokumentationen der No SLAPP Anlaufstelle

Warum wir Fälle dokumentieren

SLAPPs hinterlassen selten öffentliche Spuren. Wer eine Abmahnung erhält oder verklagt wird, schweigt oft aus Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen – oder schlicht, weil die Kraft fehlt, den eigenen Fall öffentlich zu machen. Genau deshalb bleibt das Ausmaß rechtlicher Einschüchterung in Deutschland strukturell unsichtbar: Es gibt keine Meldepflicht, keine zentrale Statistik, keinen systematischen Überblick.

Die No SLAPP Anlaufstelle dokumentiert Fälle, in denen Betroffene uns kontaktiert haben und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung handeln könnte – gemessen an den Kriterien der EU-Richtlinie 2024/1069 und den Empfehlungen des Europarats CM/Rec(2024)2. Dabei beschränken wir uns nicht auf Gerichtsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Schritte kommen häufig bereits außergerichtlich zum Einsatz – als Abmahnung, Unterlassungsforderung oder andere Druckmittel, die nie vor einem Gericht landen, aber dennoch einschüchtern. Deshalb dokumentieren wir auch Fälle, in denen es (noch) zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, wenn einschlägige Kriterien erfüllt sind.

Mit dieser Arbeit leisten wir dreierlei: Wir tragen zur empirischen Erfassung des SLAPP-Phänomens in Deutschland bei, wir machen typische Muster rechtlicher Einschüchterung für Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit sichtbar – und wir stärken eine demokratische Debattenkultur, die gesellschaftliche Konflikte nicht primär in Gerichtssäle verlagert, sondern der öffentlichen Aushandlung zugänglich macht.

Unser Anspruch: Sorgfalt statt Schnelligkeit

Unsere Fallbesprechungen folgen einer standardisierten Struktur. Ausgangspunkt ist stets eine sachliche Darstellung des Hintergrunds: Was war die ursprüngliche öffentliche Beteiligung – eine Recherche, ein kritischer Artikel, Aktivismus –, und welche rechtliche Reaktion folgte darauf? Daran schließt sich eine systematische Analyse anhand der SLAPP-Kriterien an: Liegt eine Form öffentlicher Beteiligung vor? Besteht ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen den Parteien? Gibt es Anhaltspunkte für Missbräuchlichkeit – etwa unverhältnismäßige Forderungen, überhöhte Streitwerte oder koordinierte Mehrfachverfahren? Welche Einschüchterungseffekte sind erkennbar, auch für Dritte?

Auf dieser Grundlage formulieren wir Handlungsempfehlungen, die sowohl den konkreten Fall adressieren als auch allgemeinen Orientierungscharakter haben können. Fälle, die sich über längere Zeit entwickeln, aktualisieren wir fortlaufend. Und: Wir reservieren in jeder Fallbesprechung ausdrücklich Raum für Gegendarstellungen und abweichende Einschätzungen. Denn wir sind primär an einer fairen öffentlichen Auseinandersetzung interessiert – nicht an einer einseitigen Darstellung. Kläger:innen und andere Beteiligte können uns Stellungnahmen einreichen; diese werden nach Prüfung veröffentlicht.

Vor der Veröffentlichung stimmen wir jeden Fall mit den betroffenen Personen ab. Wer anonym bleiben möchte, kann das. Der Grad der Anonymisierung wird gemeinsam festgelegt. Unsere Fallbesprechungen stellen keine Rechtsberatung dar – sie dienen der Information, Dokumentation und Sensibilisierung. Bei konkretem rechtlichem Beratungsbedarf vermitteln wir in unser Netzwerk spezialisierter Anwält:innen.

Kooperation mit der Law Clinic Münster

Bei der Analyse und Aufbereitung von Fällen arbeiten wir mit der Law Clinic der Universität Münster zusammen. Die Studierenden unterstützen uns bei der rechtlichen Einordnung von Anfragen, der Prüfung anhand der SLAPP-Kriterien und der Ausarbeitung von Handlungsperspektiven. Diese Kooperation verbindet akademische Lehrpraxis mit gesellschaftlichem Engagement und ermöglicht es uns, die Qualität unserer Dokumentationen durch juristischen Sachverstand zu stärken.

Langsam, aber konsequent

Wir wollen transparent sein: Die Erstellung einer Fallbesprechung, die unseren Qualitätsansprüchen genügt, ist aufwändig. Sie erfordert Recherche, Abstimmung mit Betroffenen, juristische Prüfung und redaktionelle Bearbeitung. Angesichts der knappen Ressourcen, mit denen wir als zivilgesellschaftliche Initiative arbeiten, kommen wir dabei nur schrittweise voran. Die Anzahl der hier veröffentlichten Fälle spiegelt daher nicht die Gesamtzahl der Anfragen wider, die uns erreicht haben – sie ist das Ergebnis eines sorgfältigen Prozesses, dem wir Vorrang vor Quantität einräumen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Fälle aufzubereiten und zu veröffentlichen. Wer uns dabei unterstützen möchte – als Kooperationspartner:in, Förderer:in oder durch das Einbringen eigener Fälle – ist herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.

Hinweis für Betroffene

Wenn Sie selbst von rechtlichen Einschüchterungsversuchen betroffen sind – ob durch eine Abmahnung, eine Klage oder andere Druckmittel – und möchten, dass Ihr Fall dokumentiert wird, können Sie sich an uns wenden. Ausgangspunkt ist in der Regel unser [Selbsteinschätzungsfragebogen], der Ihnen hilft, Ihren Fall strukturiert zu beschreiben und einzuordnen. Ob und in welcher Form eine Veröffentlichung sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.