Ratgeber für Betroffene

Häufige Fragen – und Antworten aus der Praxis

Dieser Ratgeber richtet sich an Journalist:innen, Aktivist:innen, NGOs und alle, die von strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) betroffen sind oder sich präventiv schützen wollen, sowie an alle, die an grundlegenden Informationen zum Thema SLAPP Interesse haben.

Die hier skizzierten Perspektiven basieren auf den praktischen Erfahrungen der No SLAPP Anlaufstelle, die seit Mai 2024 über 70 Anfragen begleitet hat. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Suchen Sie eine erste Orientierung? Lesen Sie Block 1. Haben Sie gerade eine Abmahnung oder Klage erhalten? Springen Sie zu Block 2. Wollen Sie Ihr Netzwerk stärken oder sich politisch engagieren? Gehen Sie zu Block 4.

Block 1: Grundlagen & Einordnung

Für alle, die das Phänomen verstehen wollen – ob betroffen oder nicht.

❓  Was ist ein SLAPP?

SLAPP steht für 'Strategic Lawsuit Against Public Participation' – auf Deutsch: strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind Klagen oder andere rechtliche Maßnahmen, die nicht primär darauf abzielen, einen echten Rechtsanspruch durchzusetzen, sondern kritische Stimmen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Typischerweise werden sie von finanzstarken Akteur:innen – Unternehmen, Politiker:innen oder wohlhabenden Privatpersonen – gegen Journalist:innen, Aktivist:innen, NGOs oder Bürger:innen eingesetzt, die im öffentlichen Interesse handeln.

Die EU-Richtlinie 2024/1069 definiert SLAPPs als missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen öffentliche Beteiligung" – also Verfahren, deren Hauptzweck darin besteht, öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren. Das Ziel ist häufig nicht, einen Prozess zu gewinnen, sondern die Gegenseite finanziell zu erschöpfen und den Chilling Effect zu erzeugen: Wer einmal verklagt wurde, überlegt zweimal, ob sie oder er das nächste Mal wieder kritisch berichtet oder protestiert.

❓  Woran erkenne ich, ob es sich um eine SLAPP handelt – und nicht um eine legitime Klage?

Diese Abgrenzung ist oft schwierig und kann letztlich nur im Einzelfall beurteilt werden. Es gibt jedoch charakteristische Muster, die auf eine SLAPP hindeuten. Die EU-Richtlinie und der Europarat nennen folgende Indizien:

  • Ein deutliches Machtungleichgewicht zwischen den Parteien: Ein Großkonzern klagt gegen eine freie Journalistin oder ein kleines Umweltbündnis.

  • Unverhältnismäßig hohe Streitwerte oder Schadensersatzforderungen, die in keinem realistischen Verhältnis zum angeblichen Schaden stehen.

  • Mehrere parallele oder aufeinanderfolgende Verfahren zu ähnlichen Themen – sogenannte serielle SLAPPs.

  • Extrem kurze Fristen zur Abgabe von Unterlassungserklärungen, die bewusst Druck erzeugen sollen.

  • Rechtliche Schritte gegen Einzelpersonen statt gegen Organisationen, um die persönliche Verwundbarkeit auszunutzen.

  • Weigerung, außergerichtliche Einigungen zu suchen, obwohl das möglich wäre.

  • Die klagende Partei hat in vergleichbaren Fällen eine bekannte Strategie der rechtlichen Einschüchterung.

Wichtig: Nicht jede Klage gegen eine Journalist:in oder Aktivist:in ist automatisch eine SLAPP. Es gibt auch legitime Unterlassungsklagen, wenn etwa nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet wurden. Die Unterscheidung erfordert eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall.

ℹ️  Hinweis: Die No SLAPP Anlaufstelle bietet einen Selbsteinschätzungsfragebogen an, der sich an den offiziellen Kriterien der EU-Richtlinie orientiert. Er hilft, die eigene Situation einzuordnen, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.

❓  Sind SLAPPs immer Zivilklagen – oder gibt es auch strafrechtliche Einschüchterung?

Nein, SLAPPs beschränken sich nicht auf Zivilklagen. Strafanzeigen sind ein besonders effektives Einschüchterungsmittel, weil sie für den Anzeigeerstattenden kein Kostenrisiko tragen – anders als eine Zivilklage. Wer eine Strafanzeige stellt, riskiert finanziell wenig, löst aber bei der betroffenen Person ein Ermittlungsverfahren aus, das Zeit, Nerven und möglicherweise Anwaltskosten kostet.

Auch wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, hat es seinen Zweck als Einschüchterungsmittel oft bereits erfüllt: Die betroffene Person muss Akteneinsicht nehmen, eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben und im schlimmsten Fall eine Polizeivorladung wahrnehmen. Besonders verbreitet ist dieses Muster bei antifeministischen SLAPPs, bei denen Strafanzeigen gegen Personen erstattet werden, die öffentlich über sexualisierte Gewalt berichtet haben.

Strafrechtliche Einschüchterungsversuche werden in der No SLAPP Anlaufstelle im weiteren Sinne des SLAPP-Begriffs erfasst und begleitet. Wer eine Strafanzeige erhält und den Kontext für einschüchternd hält, kann sich ebenfalls an die Anlaufstelle wenden.

❓  Wie verbreitet sind SLAPPs in Deutschland?

SLAPPs sind in Deutschland häufiger als oft angenommen. Die No SLAPP Anlaufstelle hat seit ihrer Gründung im Mai 2024 insgesamt rund 70 Anfragen erhalten (Stand: Dezember 2025). Bei 41 dieser Fälle ergab die Ersteinschätzung, dass es sich um einen SLAPP im Sinne der EU-Richtlinie oder der Empfehlungen des Europarats handeln könnte. Betrachtet man nur das Jahr 2025, gingen 48 neue Anfragen ein; bei rund 62 Prozent davon – also 30 Fällen – lagen charakteristische SLAPP-Merkmale vor.

Besonders aufschlussreich ist die geografische Verteilung dieser 30 Fälle aus 2025: Lediglich 7 wiesen einen grenzüberschreitenden Bezug auf, während 23 – mehr als drei Viertel – rein nationale Sachverhalte betrafen. Das hat erhebliche politische Konsequenzen, denn der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie beschränkt den Schutz auf grenzüberschreitende Fälle – und würde damit die große Mehrheit der Betroffenen in Deutschland ohne Schutz lassen.

❓  Wer ist typischerweise von SLAPPs betroffen?

Betroffen sind vor allem Personen und Organisationen, die im öffentlichen Interesse tätig sind und dabei mächtige Interessen berühren: freie und festangestellte Journalist:innen, investigative Medien, Umwelt- und Klimaaktivist:innen, Menschenrechtsbeschützer:innen, Gewerkschafter:innen und Betriebsrät:innen, NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler:innen sowie Bürger:innen, die sich in Bürgerinitiativen oder online öffentlich äußern.

Besonders vulnerabel sind freie Journalist:innen und kleine Organisationen ohne eigene Rechtsabteilung, da sie die finanziellen und psychischen Belastungen eines Verfahrens weniger gut abfedern können. Auch feministische Aktivistinnen und LGBTQI+-Personen sind in wachsendem Maße Ziel antifeministischer SLAPPs, bei denen rechtliche Einschüchterung als Fortsetzung sexistischer Gewalt mit anderen Mitteln eingesetzt wird.

❓  Was sagt die EU-Richtlinie von 2024 – und was schützt sie (noch) nicht?

Die EU-Richtlinie 2024/1069 ist ein wichtiger erster Schritt: Sie definiert SLAPPs erstmals verbindlich im europäischen Rechtsraum und schreibt den Mitgliedsstaaten die Einführung konkreter Schutzmechanismen vor. Dazu gehören die beschleunigte Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen, eine Sicherheitsleistungspflicht für Kläger:innen, Kostenerstattung für Beklagte und wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Deutschland muss die Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.

Allerdings bleiben erhebliche Schutzlücken. Erstens gilt die Richtlinie nur für Zivilverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug – was die Mehrheit der deutschen Fälle ausschließt. Zweitens regelt sie den außergerichtlichen Bereich nicht, obwohl SLAPPs oft schon durch Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen wirken, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Drittens sind die Sanktionsmechanismen für rechtsmissbräuchliches Klagen noch unzureichend. Das No SLAPP Bündnis Deutschland fordert deshalb eine Umsetzung, die über den Mindeststandard der Richtlinie hinausgeht.


Block 2: Prävention

Für alle, die noch nicht betroffen sind, aber gefährdet sein könnten – und die das ändern wollen.

❓  Wie kann ich mein SLAPP-Risiko einschätzen?

Das Risiko, eine SLAPP zu erleben, hängt von mehreren Faktoren ab. Relevant sind vor allem: Berichten Sie oder äußern Sie sich über Themen, die relevante wirtschaftliche oder politische Interessen berühren – etwa Umweltverschmutzung, Korruption, Arbeitsbedingungen oder Menschenrechtsverletzungen? Haben Sie in Ihrer Arbeit wenig institutionelle Rückendeckung, etwa als freie Journalist:in, Bürgerinitiative oder als kleinere Organisation? Hat die andere Seite eine erkennbare Geschichte der Nutzung rechtlicher Mittel zur Einschüchterung?

Wenn Sie mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, ist präventives Handeln sinnvoll – nicht weil eine Klage sicher kommt, sondern weil Vorbereitung im Ernstfall enormen Unterschied macht und sich deshalb auch nur auf Verdacht lohnt.

❓  Was kann ich vor einer Veröffentlichung oder Kampagne tun, um mich zu schützen?

Journalistische Sorgfalt ist die wichtigste Prävention. Ein Bericht, der auf sorgfältiger Recherche beruht, ist presserechtlich deutlich robuster als einer, bei dem Abkürzungen genommen wurden. Konkret bedeutet das:

  • Alle Quellen befragen und alle relevanten Standpunkte einholen – einschließlich der Stellungnahme der Person oder Organisation, über die berichtet wird.

  • Die Recherche vollständig und langfristig dokumentieren. Auseinandersetzungen über eine Veröffentlichung können auch noch Jahre nach dem Erscheinen entstehen.

  • Bei brisanten Berichten eidesstattliche Versicherungen von Quellen beschaffen.

  • Bei Verdachtsberichterstattung sicherstellen, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, der Verdacht als offen dargestellt wird und entlastende Informationen genannt werden.

  • Formulierungen im richtigen zeitlichen Zusammenhang halten: Vergangene Zustände nicht als gegenwärtige darstellen.

Für zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivist:innen gilt Ähnliches: Vor öffentlichen Kampagnen lohnt sich eine Vorab-Rechtsberatung. Dezentrale Strukturen – also die Verteilung von Verantwortung auf mehrere Schultern – machen einzelne Personen weniger angreifbar. Die Wahl einer rechtlichen Organisationsform wie einem eingetragenen Verein kann ebenfalls mehr Schutz bieten.

❓  Welche Dokumentationsstrategie empfiehlt sich?

Dokumentiere alle Schritte in Konflikten, die eskalieren könnten: Korrespondenz mit der anderen Seite, Quellen und Belege für Veröffentlichungen, Zeitstempel von Anfragen und Antworten sowie alle eingegangenen rechtlichen Schreiben. Diese Unterlagen sind im Ernstfall entscheidend – sowohl für die rechtliche Verteidigung als auch für eine mögliche öffentliche Kommunikation über den Fall.

Besonders wichtig: Richte von Beginn an eine sichere, zugängliche Ablagestruktur ein. Im Stress eines Verfahrens keine Zeit für Ordnung zu haben kann teuer werden.

❓  Schützt mich die Mitgliedschaft in einer Journalist:innenorganisation oder Gewerkschaft?

Nicht direkt, aber indirekt und erheblich. Organisationen wie der DJV, die dju in ver.di oder netzwerk recherche bieten Rechtsschutz, Beratung und im Ernstfall solidarische Unterstützung. Gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann Kosten für anwaltliche Beratung abdecken, die sonst prohibitiv wären. Darüber hinaus bieten Netzwerke auch öffentliche Sichtbarkeit im Ernstfall – und Sichtbarkeit ist oft ein wirksamer Schutzfaktor.

Für NGOs und Bürger:inneninitiativen gilt: Breite Bündnisse mit etablierten Organisationen erhöhen nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern auch die Widerstandsfähigkeit gegen rechtliche Angriffe.


Block 3: Akute Betroffenheit

Für alle, die gerade eine Abmahnung, Strafanzeige, einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben.

Die ersten 48 Stunden

❓  Ich habe gerade eine Abmahnung erhalten. Was tue ich jetzt?

Zunächst: Ruhe bewahren. Das ist leichter gesagt als getan – viele Betroffene berichten von Schock, Panik und Isolation in den ersten Stunden. Aber wichtige Entscheidungen in den ersten 48 Stunden zu treffen, die man später bereut, ist ein häufiger Fehler. Die Frist, die in der Abmahnung steht, ist in der Regel nicht so absolut, wie sie klingt.

Folgende Schritte sind in der Schockphase sinnvoll:

  • Abmahnung und alle dazugehörigen Unterlagen kopieren und sicher ablegen.

  • Die gesetzte Frist prüfen – oft hat man mehr Zeit, als man glaubt.

  • Nichts unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung ist rechtlich bindend und kann weitreichende Folgen haben.

  • Keine öffentlichen Äußerungen zum Fall in den sozialen Medien – noch nicht.

  • Eine vertraute Person informieren: Isolation ist das erste Mittel der Einschüchterer.

ℹ️  Hinweis: Die No SLAPP Anlaufstelle kann kontaktiert werden, um eine erste Einschätzung zu erhalten und bei der Suche nach spezialisierten Anwält:innen zu helfen.

❓  Muss ich die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein – zumindest nicht ungeprüft und nicht sofort. Eine Unterlassungserklärung ist ein bindender Vertrag mit erheblichen Konsequenzen: Wer sie unterschreibt, verpflichtet sich dauerhaft, die beanstandete Aussage nicht zu wiederholen. Bei Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen. Zugleich kann das Ablehnen einer Unterlassungserklärung dazu führen, dass die andere Seite ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleitet.

Ob und in welcher Form eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein könnte oder ob eine Abwehr erfolgversprechend ist, muss eine spezialisierte Anwält:in einschätzen. Ohne diese Einschätzung sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

❓  Ich habe eine einstweilige Verfügung erhalten – was ist das und was bedeutet das für mich?

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung der Gegenseite erlassen werden kann. Sie kann beispielsweise anordnen, einen Artikel offline zu nehmen oder eine bestimmte Aussage nicht zu wiederholen. Verstöße können mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet werden.

Wichtig: Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Für den Widerspruch selbst gibt es keine gesetzliche Frist – er kann grundsätzlich jederzeit eingelegt werden, solange das Verfahren läuft. Allerdings sollte nicht unnötig Zeit vergehen, weil damit die Chance auf eine rasche Aufhebung schwindet. Außerdem kann die Gegenseite nach einer einstweiligen Verfügung eine Frist zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens setzen. Ob und wie eine Gegenwehr sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab – aber die Option besteht, und viele einstweilige Verfügungen werden nach Widerspruch aufgehoben oder geändert.

ℹ️  Hinweis: Die konkrete Vorgehensweise nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung sollte immer mit einer spezialisierten Anwält:in besprochen werden. Die No SLAPP Anlaufstelle hilft bei der Vermittlung geeigneter Unterstützung.

Erste Wochen: Strategie entwickeln

❓  Brauche ich unbedingt eine Anwältin oder einen Anwalt?

Bei Abmahnungen mit erheblichem Streitwert, bei einstweiligen Verfügungen und bei Klagen: ja, unbedingt. Die Frage ist weniger ob, sondern wie schnell und von wem. Spezialisierung ist dabei entscheidend: Eine Anwält:in mit Erfahrung im Medienrecht, Presserecht oder Äußerungsrecht kennt die relevante Rechtsprechung und kann realistische Einschätzungen zu Erfolgsaussichten geben.

Die No SLAPP Anlaufstelle ist über das PATFox-Fortbildungsprogramm mit einem wachsenden Netzwerk spezialisierter Rechtsexpert:innen verbunden und kann bei der Vermittlung unterstützen. Die aktuelle Zahl verfügbarer Expert:innen ist auf www.noslapp.de zu finden.

ℹ️  Hinweis: Rechtsberatung kostet Geld. Die No SLAPP Anlaufstelle berät auch zu Möglichkeiten finanzieller Unterstützung – etwa über Rechtshilfefonds, Gegenrechtsschutz oder Crowdfunding.

❓  Soll ich öffentlich über meinen Fall sprechen?

Das ist eine der schwierigsten Entscheidungen im SLAPP-Fall – und sie sollte mit Bedacht getroffen werden. Öffentlichkeit kann ein wirksamer Schutzfaktor sein: Wer über seinen Fall berichtet, macht die Einschüchterungsstrategie der anderen Seite sichtbar und schwächt damit deren abschreckende Wirkung. Manchmal löst Öffentlichkeit sogar den sogenannten Streisand-Effekt aus, bei dem der Kläger durch die Klage mehr Aufmerksamkeit auf das ursprüngliche Thema lenkt, als er verhindert.

Gleichzeitig gibt es Risiken: Öffentliche Äußerungen im laufenden Verfahren können die Rechtslage verschlechtern oder neue Angriffsflächen bieten. Die Entscheidung für oder gegen Öffentlichkeit sollte deshalb im Gespräch mit einer anwaltlichen Beratung und gegebenenfalls mit einer PR-erfahrenen Person getroffen werden.

Als grobe Orientierung gilt: Über das Faktum, dass eine rechtliche Auseinandersetzung besteht, kann man in der Regel sprechen. Über Details des Verfahrens und über Bewertungen der Gegenseite sollte man zurückhaltend sein.

❓  Was ist mit meiner psychischen Belastung? Ist das ein Thema für die Anlaufstelle?

Ja – und es ist wichtig, das anzusprechen. SLAPP-Klagen sind nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein psychisches Problem. Viele Betroffene beschreiben die Phase nach dem Erhalt einer Abmahnung als emotional sehr belastend: Isolation, Angst, Schlafprobleme, das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Das ist eine normale Reaktion auf eine abnormale Situation.

Die No SLAPP Anlaufstelle versteht psychosoziale Unterstützung als integralen Bestandteil der Fallbegleitung, nicht als nachträgliche Krisenintervention. Betroffene werden nicht als Opfer behandelt, die Mitleid brauchen, sondern als Akteur:innen, die Solidarität verdienen und handlungsfähig bleiben können.

Laufendes Verfahren

❓  Meine Recherchen oder mein Protest waren der Wahrheit entsprechend oder rechtmäßig – trotzdem habe ich verloren. Was nun?

Das kommt vor – und es ist eine der frustrierendsten Erfahrungen im SLAPP-Kontext. Wichtig zu verstehen: Ein verlorenes Verfahren bedeutet nicht zwingend, dass man Unrecht hatte. Es kann bedeuten, dass die andere Seite mehr Ressourcen hatte, besser prozessiert hat oder dass das Gericht SLAPP-Muster noch nicht als solche erkannt hat.

Erstens gibt es in aller Regel Rechtsmittel: Berufung und in bestimmten Fällen Revision. Eine spezialisierte Anwält:in kann einschätzen, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat. Zweitens lohnt es sich, den Fall der No SLAPP Anlaufstelle zu melden, damit er dokumentiert wird – auch negative Ausgänge sind wichtig für das politische Monitoring und können zur Rechtsfortbildung beitragen.

❓  Kann ich nach einem SLAPP-Fall Kosten erstattet bekommen?

Im aktuellen deutschen Recht ist die Möglichkeit der Kostenerstattung für SLAPP-Betroffene noch sehr begrenzt. Im Zivilverfahren trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten – wenn Betroffene also gewinnen, können sie Kostenerstattung verlangen. Verlieren sie jedoch, tragen sie sowohl die eigenen als auch die Kosten der Gegenseite.

Die EU-Richtlinie sieht eine stärkere Kostenerstattungspflicht für SLAPP-Kläger:innen vor, wenn eine Klage als missbräuchlich eingestuft wird. Ob und wie dies in deutsches Recht umgesetzt wird, ist noch offen. Die No SLAPP Anlaufstelle setzt sich in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich für eine stärkere finanzielle Entlastung Betroffener ein.


Block 4: Vernetzung, Unterstützung & Advocacy

Für alle, die kollektive Strukturen stärken oder sich politisch engagieren wollen.

❓  Welche Unterstützungsstrukturen gibt es in Deutschland?

Die No SLAPP Anlaufstelle ist die erste und bislang einzige spezialisierte Anlaufstelle für SLAPP-Betroffene in Deutschland. Sie informiert, berät, vermittelt spezialisierte Anwält:innen und bietet Schulungen an. Darüber hinaus gibt es weitere relevante Unterstützungsangebote:

  • Gegenrechtsschutz: Rechtliche Unterstützung für zivilgesellschaftliche Akteur:innen, die rechtlichen Angriffen ausgesetzt sind.

  • HateAid: Unterstützung bei digitaler Gewalt und Online-SLAPPs.

  • DJV und dju in ver.di: Rechtsschutz und Beratung für Journalist:innen.

  • Tilda-Fonds und Sheroes Fund: Finanzielle Unterstützung bei antifeministischen Angriffen.

  • Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE): Europäisches Netzwerk mit Ressourcen und Vernetzungsmöglichkeiten.

ℹ️  Hinweis: Die Finanzierung der No SLAPP Anlaufstelle ist derzeit auf eine zeitlich begrenzte Projektförderung angewiesen. Die Anlaufstelle fordert eine institutionelle und langfristige Förderung, wie sie Artikel 19 der EU-Richtlinie vorschreibt.

❓  Wie kann meine Organisation andere vor SLAPPs schützen – und sich selbst?

Organisationen können auf mehreren Ebenen tätig werden. Intern: Entwickelt Präventionsstrategien und stellt Ressourcen für rechtliche Unterstützung bereit. Schult eure Mitglieder, Redakteur:innen und Aktivist:innen zu den Grundlagen des Presserechts und zu SLAPP-Mustern. Legt klare Zuständigkeiten für den Ernstfall fest.

Extern: Tretet dem No SLAPP Bündnis Deutschland bei oder kooperiert mit ihm. Im Bündnis wird derzeit ein solidarischer Schutzschirm-Mechanismus entwickelt, über den Mitgliedsorganisationen anteilig in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, aus dem im Ernstfall juristische, kommunikative und psychosoziale Unterstützung finanziert werden kann. Diese Art kollektiver Absicherung ist besonders für kleinere Organisationen sinnvoll, die allein kaum die Ressourcen für eine vollständige SLAPP-Abwehr aufbringen könnten.

Nutzt außerdem eure eigene Öffentlichkeit, um SLAPPs sichtbar zu machen – nicht erst wenn es euch trifft, sondern systematisch. Beteiligt euch an der politischen Debatte über die Umsetzung der EU-Richtlinie. Und: Peer-to-Peer-Beratung funktioniert. Erfahrene SLAPP-Betroffene sind oft die besten Berater:innen für neue Fälle, weil sie die emotionale Realität kennen und pragmatische Handlungsoptionen aus erster Hand vermitteln können.

❓  Was fordert das No SLAPP Bündnis Deutschland politisch?

Das No SLAPP Bündnis Deutschland bündelt Organisationen und Expert:innen, die für einen wirksamen gesetzlichen Schutz vor strategischen Klagen eintreten. Die zentralen Forderungen sind: erstens ein umfassender Anwendungsbereich der Anti-SLAPP-Gesetzgebung, der nicht nur grenzüberschreitende, sondern auch rein nationale Fälle einschließt; zweitens eine Regelung des außergerichtlichen Bereichs, also von Abmahnungen und vorgerichtlichen Drohungen; drittens wirksame Sanktionen für missbräuchliches Klagen; viertens eine finanzielle Entlastung für Betroffene, etwa durch Kostenerstattung und Sicherheitsleistungen; und fünftens eine institutionell gesicherte Finanzierung von Beratungsstrukturen wie der No SLAPP Anlaufstelle.

Betroffene können diese Forderungen unterstützen, indem sie ihre Fälle der Anlaufstelle melden, damit sie in die empirische Grundlage der politischen Arbeit einfließen.

❓  Wie kann ich meinen Fall der No SLAPP Anlaufstelle melden?

Betroffene können sich über das Kontaktformular auf www.noslapp.de an die Anlaufstelle wenden. Es gibt auch einen Selbsteinschätzungsfragebogen, der hilft, die Situation einzuordnen und der Anlaufstelle eine erste Einschätzung ermöglicht. Alle Daten werden vertraulich behandelt; die Einwilligung zur anonymisierten Verwendung für Forschungs- und Dokumentationszwecke wird explizit eingeholt.

Die Meldung eines Falls ist wichtig – auch wenn (zunächst) keine direkte Unterstützung benötigt wird. Jeder dokumentierte Fall trägt zur empirischen Grundlage für politische Advocacy bei und hilft dabei, Muster zu erkennen, die einzelnen Betroffenen nicht auffallen würden.

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.