Fallbesprechung: Nextcloud vs. IT-Journalist
Als No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland dokumentieren wir Fälle, bei denen wir kontaktiert wurden und Anhaltspunkte dafür sehen, dass es sich nach den Kriterien der EU Richtlinie 2024/1069 sowie den Empfehlungen des Europarats um SLAPP bzw. damit verbundene rechtliche Einschüchterungsformen handeln könnte. Rechtsmissbräuchliche Schritte können auch außergerichtlich zum Einsatz kommen, deshalb dokumentieren wir auch Fälle, bei denen es (noch) zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, wenn einschlägige Kriterien erfüllt sind.
Wir veröffentlichen unsere Fallbesprechungen in Rücksprache mit den Betroffenen. Maßgeblich sind dabei die Kategorien unseres Fragebogens, der über www.noslapp.de abgerufen werden kann. Der Fragebogen bietet Betroffenen die Möglichkeit, ihren Fall detailliert zu beschreiben und so abzuklären, ob sie womöglich von einem juristischen Einschüchterungsversuch betroffen sind - bei Bedarf auch ergänzt durch persönliche Gespräche.
Im Folgenden finden Sie Hintergrundinformationen zum Fall “Nextcloud vs IT-Journalist” und Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einen SLAPP im Sinne der EU Richtlinie sowie der Empfehlungen des Europarats handelt.
Hintergrund des Falls
Markus Feilner ist als freier IT-Journalist im Bereich Open-Source-Software tätig. Als ehemaliger stellvertretender Chefredakteur des Linux Magazins Deutschland und der Heise iX sowie als aktiver KDE-Anwender besitzt er tiefgreifende technische Expertise in der Open-Source-Community. Er schreibt regelmäßig für renommierte und reichweitenstarke Fachmedien und berichtet insbesondere über Cloud-Lösungen und deren Marktentwicklung.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen stehen journalistische Veröffentlichungen Feilners über Open-Source-Cloud-Anbieter, insbesondere über die Unternehmen Nextcloud und Owncloud sowie deren Konkurrenzbeziehung. In seinem Artikel "Stress in der Cloud" beschreibt Feilner chronologisch die Entwicklung der vorherrschenden Open-Source-Cloud-Lösungen und das Verhältnis der Unternehmen untereinander. Der Artikel arbeitet dabei Auseinandersetzungen zwischen Nextcloud und Owncloud heraus und bewertet auch die Qualität der jeweiligen Dienste. Ein weiterer Artikel mit dem Titel "File Sync and Share in Go von den Machern von Mailbox.org" wurde ebenfalls zum Gegenstand persönlicher Beanstandungen.
Die journalistische Berichterstattung Feilners über diese Themen ist von öffentlichem Interesse. In einer Zeit, in der die Abhängigkeit von einzelnen, insbesondere US-amerikanischen Cloud-Anbietern zunehmend kritisch diskutiert wird, kommt einer unabhängigen Bewertung europäischer und Open-Source-basierter Alternativen eine besondere Bedeutung zu. Die Qualität und Sicherheit digitaler Speicher- und Datentransferdienste betrifft die Öffentlichkeit unmittelbar, da die Datenintegrität in unserer digitalisierten Gesellschaft ein hohes Gewicht hat.
Nach Darstellung Feilners sieht er sich nicht mit einem einzelnen anhängigen Verfahren konfrontiert, sondern mit einer systematischen gerichtlichen und außergerichtlichen Kampagne, die ihn an der Recherche zum damals geplanten und bereits angekündigten Artikel “Stress in der Cloud” hindern soll. Die Einschüchterungsversuche umfassen demnach eine Reihe von Einzelhandlungen: Nextcloud beziehungsweise deren Geschäftsführer Frank Karlitschek hat wiederholt einzelne Posts, Artikel und sogar Wikipedia-Bearbeitungen abgemahnt und gerichtlich im Eilrechtsschutz verfolgt.
Die gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren wurden teilweise mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt oder endeten in Vergleichen. Feilner selbst hatte einen der beanstandeten Beiträge bereits vor den gerichtlichen Entscheidungen gelöscht.
Neben den gerichtlichen Verfahren gegen Feilner persönlich wandte sich Nextcloud auch an dessen Verleger. In einem Schreiben vom 20. Mai 2025 forderte Frank Karlitschek als Geschäftsführer von Nextcloud eine Stellungnahme zu einem veröffentlichten Text. Dieses Schreiben enthielt nach Darstellung Feilners die Falschbehauptung, dass er "bei Owncloud und Mailbox.org auf der Gehaltsliste" stünde. Tatsächlich war Feilner zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bei diesen Unternehmen beschäftigt, und nach seiner Darstellung sowie gemäß dem Antrag auf einstweilige Verfügung vom 7. April 2025 war dies Nextcloud auch bewusst, da dies von Nextclouds Anwälten vor Gericht vorher ausdrücklich als Fehler eingeräumt wurde. Die Fehlbehauptung war eine Wiederholung: 2023 hatte Karlitschek ähnliches auf einer reichweitenstarken Mailingliste der Open Source Business Alliance (OSBA) behauptet.
Besonders bemerkenswert ist ein Verfahren im Zusammenhang mit einer Wikipedia-Bearbeitung. Während seiner Zeit als Mitarbeiter bei Owncloud hatte Feilner in einem Wikipedia-Eintrag einen Vergleich zwischen Nextcloud und Owncloud vorgenommen. Nextcloud erwirkte daraufhin eine erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Owncloud, die es dem Unternehmen untersagte, beide Anbieter in dieser Form zu vergleichen. In diesem Zusammenhang erhielt auch Feilner persönlich eine Abmahnung, es folgten jedoch keine weiteren rechtlichen Schritte gegen ihn. Gleichzeitig mahnte Nextcloud auch Owncloud als Arbeitgeber Feilners ab.
Am 31.3.2025 übersandte NextCloud Feilner eine Abmahnung mit der Beanstandung mehrerer LinkedIn-Kommentare Feilners. Dieser habe Karlitschek beleidigt, Nextcloud veraltetete Technologie unterstellt und eine falsche Tatsachenbehauptung abgegeben bezüglich des Wikipedia-Verfahrens gegenüber ownCloud. Den letzten beanstandeten Post löschte Feilner wie gewünscht, insgesamt wurde vor dem Landgericht Regensburg am 7. Mai ein Vergleich geschlossen und eine Eilbedürftigkeit vom Gericht abgelehnt.
Die kumulative Wirkung dieser wiederholten rechtlichen Auseinandersetzungen zeigt sich in den Aussagen Feilners selbst. Er gibt an, nicht mehr über das Thema schreiben zu wollen, auch weil er durch die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht mehr unbefangen darüber berichten könne. Diese Selbstzensur stellt einen klassischen Chilling Effect dar – jenen Einschüchterungseffekt, der über die unmittelbaren rechtlichen Folgen hinaus dazu führt, dass kritische Stimmen verstummen.
Die Bedeutung dieses Falls geht dabei über die individuelle Situation Feilners hinaus. Im hoch spezialisierten Feld des IT-Journalismus gibt es nur wenige Journalist:innen, die über den notwendigen fachlichen Hintergrund verfügen, um fundiert über technische Lösungen wie Cloud-Dienste zu berichten. Die Einschüchterung einer zentralen Figur wie Feilner kann damit Kreise ziehen und die kritische Berichterstattung in diesem wichtigen Bereich insgesamt beeinträchtigen.
Anhaltspunkte für SLAPP nach den Kriterien der EU-Richtlinie 2024/1069 sowie nach den Empfehlungen des Europarats CM/Rec(2024)2
Geltungsbereich der EU-Richtlinie
Der vorliegende Fall bewegt sich im Spannungsfeld zwischen nationalem und potentiell grenzüberschreitendem Kontext. Die EU-Richtlinie 2024/1069 findet grundsätzlich Anwendung auf Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Im vorliegenden Fall handelt es sich um zivilrechtliche Verfahren, die sich auf Ansprüche aus dem Äußerungsrecht, dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht stützen. Nextcloud als deutsches Unternehmen agiert jedoch in einem internationalen Open-Source-Ökosystem, und die journalistische Berichterstattung Feilners erreicht aufgrund der internationalen Bedeutung von Open-Source-Cloud-Lösungen potenziell ein grenzüberschreitendes Publikum. Die Frage des grenzüberschreitenden Bezugs wäre im konkreten Fall zu prüfen, erscheint jedoch angesichts der internationalen Dimension der Open-Source-Community nicht fernliegend.
Öffentliche Beteiligung zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Die publizistische Tätigkeit Feilners stellt zweifellos eine Form öffentlicher Beteiligung im Sinne der EU-Richtlinie dar. Als Journalist übt er sein Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit aus, indem er über technische Entwicklungen und Marktdynamiken im Bereich Cloud-Speicherlösungen berichtet. Diese Berichterstattung erfolgt zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie.
Das öffentliche Interesse ergibt sich aus mehreren Dimensionen. Zum einen betrifft die Berichterstattung Tätigkeiten juristischer Personen des privaten Sektors, die aufgrund ihrer Marktstellung und ihrer Bedeutung für die digitale Infrastruktur als Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Sinne der Richtlinie anzusehen sind. Zum anderen geht es um Fragen der digitalen Souveränität und Datensicherheit, die im weiteren Sinne mit Grundrechten wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden sind. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft, in der die Abhängigkeit von Cloud-Diensten stetig wächst, ist die kritische Bewertung solcher Angebote von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz.
Die thematische Einordnung entspricht dabei den in der Richtlinie genannten Bereichen des öffentlichen Interesses. Die Berichterstattung über Open-Source-Alternativen zu dominanten US-amerikanischen Cloud-Anbietern berührt Fragen der digitalen Selbstbestimmung und damit mittelbar auch Grundrechte. Die kritische Bewertung von Dienstleistungsqualität und Unternehmensverhalten bei Anbietern, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten, dient zudem dem Verbraucherschutz und der informierten Entscheidungsfindung.
Indizien für missbräuchliche Gerichtsverfahren
Die EU-Richtlinie nennt in Artikel 4 Nummer 3 verschiedene Indizien, anhand derer beurteilt werden kann, ob ein Gerichtsverfahren den Hauptzweck verfolgt, öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren. Im vorliegenden Fall lassen sich mehrere dieser Indizien identifizieren.
Machtungleichgewicht zwischen den Parteien
Ein deutliches Machtungleichgewicht zwischen Nextcloud als etabliertem Unternehmen und Feilner als freiem Journalisten ist offenkundig. Während Nextcloud über die Ressourcen eines Unternehmens verfügt und sich professioneller anwaltlicher Vertretung bedienen kann, steht Feilner als selbstständiger Journalist diesem Apparat weitgehend allein gegenüber. Dieses strukturelle Ungleichgewicht manifestiert sich nicht nur in den finanziellen Möglichkeiten zur Prozessführung, sondern auch in der zeitlichen und psychischen Belastung, die durch wiederholte rechtliche Auseinandersetzungen entsteht.
Das Machtungleichgewicht wird dadurch verstärkt, dass Nextcloud gezielt gegen Feilner als Privatperson vorgeht. Selbst im Fall der Wikipedia-Bearbeitung, bei der Feilner als Mitarbeiter von Owncloud agierte, wurde neben der Klage gegen das Unternehmen auch eine separate Abmahnung an Feilner persönlich gerichtet. Diese Strategie, Einzelpersonen statt oder zusätzlich zu Organisationen rechtlich zu belangen, ist ein klassisches Merkmal von SLAPP-Kampagnen, da sie die Einschüchterungswirkung maximiert.
Mehrere Verfahren zu ähnlichen Angelegenheiten
Ein besonders gewichtiges Indiz für den SLAPP-Charakter der Auseinandersetzungen liegt in der Häufung rechtlicher Schritte. Die wiederholten Abmahnungen und Klagen wegen Artikeln, LinkedIn-Beiträgen und Wikipedia-Bearbeitungen zeigen ein Muster, das über die Durchsetzung einzelner berechtigter Ansprüche hinausgeht. Besonders bemerkenswert ist dabei der Fall der Wikipedia-Bearbeitung, bei dem sowohl Owncloud als Arbeitgeber als auch Feilner persönlich abgemahnt wurde, obwohl letztlich nur gegen das Unternehmen ein Verfahren eingeleitet wurde. Diese parallele Ansprache verschiedener Adressaten zu derselben Angelegenheit verstärkt den Einschüchterungseffekt.
Die rechtlichen Auseinandersetzungen erstrecken sich dabei über einen längeren Zeitraum und betreffen immer wieder thematisch ähnliche Inhalte – nämlich die kritische Berichterstattung über Nextcloud und dessen Verhältnis zu Konkurrenten. Diese Kontinuität legt nahe, dass es nicht um die Korrektur einzelner konkreter Rechtsverletzungen geht, sondern um eine grundsätzliche Beschränkung kritischer Berichterstattung.
Einschüchterung und Drohungen
Das Schreiben von Frank Karlitschek an einen Verleger vom 20. Mai 2025 weist Elemente auf, die als Versuch der Einschüchterung bewertet werden können. Zwar werden keine expliziten rechtlichen Schritte angedroht, jedoch erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Verleger über den Kopf des Journalisten hinweg. Diese Strategie, nicht nur den betroffenen Journalisten selbst, sondern auch dessen Auftraggeber einzubeziehen, entfaltet eine besondere Einschüchterungswirkung, da sie die berufliche Existenz des Journalisten gefährden kann.
Besonders problematisch ist dabei die von Nextcloud wiederholt vorgetragene Falschbehauptung, Feilner stünde "bei Owncloud und Mailbox.org auf der Gehaltsliste". Nach Darstellung Feilners war dies zum Zeitpunkt der Erstellung des Schriftsatzes nicht mehr der Fall. Spätestens nach dem Vergleichsverfahren 2025, bei dem die Beschäftigungsverhältnisse Feilners klargestellt wurden, konnten sich alle Beteiligten dessen bewusst sein. Die Verbreitung solcher nachweislich falscher Informationen an den Verleger eines Journalisten kann als Versuch gewertet werden, dessen Glaubwürdigkeit und Objektivität in Frage zu stellen und damit seine berufliche Grundlage zu untergraben.
Feilner selbst beschreibt das Anwaltsteam von Nextcloud als "klagewütig und aggressiv", was auf eine konfrontative Prozessführung hindeutet. Auch wenn dazu keine konkreten Belege vorliegen, fügt sich diese Wahrnehmung in das Gesamtbild einer Strategie ein, die auf Einschüchterung durch rechtlichen Druck setzt. Die Beschreibung, dass Abmahnungen aus Sicht Feilners verfrüht verschickt wurden, statt zunächst auf einfachere Mittel wie die eigenständige Änderung der Wikipedia-Seite oder das Abwarten der Wikipedia-Moderationsentscheidung zurückzugreifen, deutet ebenfalls auf eine Eskalationsstrategie hin.
Unverhältnismäßigkeit und Begründetheit der Ansprüche
Die rechtliche Bewertung der geltend gemachten Ansprüche ist komplex und ambivalent. Hinsichtlich des Inhalts eines Kommentars Feilners, bei der Wikipedia-Abmahnung sei "nix rausgekommen", waren die Ansprüche von Nextcloud offenbar begründet, weshalb Feilner den entsprechenden Kommentar gelöscht und nach dem Vergleich diesbezüglich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. In anderen Fällen wurden die Ansprüche gerichtlich als unbegründet verworfen oder es wurde eine Eilbedürftigkeit verneint. So deutet die Kostenregelung des Vergleichs vor dem Landgericht Regensburg vom 7. Mai 2025, nach der Nextcloud und Karlitschek die gesamten Verfahrenskosten zu tragen haben, darauf hin, dass das Gericht die Erfolgsaussichten der Verfügungsanträge kritisch bewertete. Zudem dokumentiert das Sitzungsprotokoll, dass die Eilbedürftigkeit der Anträge ausführlich problematisiert wurde und die Glaubhaftmachung als unzureichend gerügt wurde.
Diese gemischte Bilanz erschwert eine eindeutige Einordnung. Einerseits spricht die teilweise Begründetheit eines Anspruchs gegen eine pauschale Charakterisierung als offensichtlich unbegründete Klagen. Andererseits deutet die Häufung von Verfahren gegen Feilner sowie gegen ownCloud, die entweder mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt wurden oder in Vergleichen endeten, darauf hin, dass nicht alle rechtlichen Schritte von vornherein auf soliden rechtlichen Füßen standen.
Die Tatsache, dass Feilner einen der beanstandeten Posts bereits vor den gerichtlichen Entscheidungen gelöscht hatte, macht es schwierig zu beurteilen, ob die rechtlichen Schritte tatsächlich erforderlich waren oder ob die Löschung bereits das angestrebte Ziel erreicht hatte.
Verfahrenstaktiken
Das Vorbringen einer großen Menge an Unterlagen durch die Anwälte von Nextcloud beim Landgericht Regensburg könnte grundsätzlich als Verzögerungstaktik interpretiert werden. Allerdings hat sich diese Taktik im Ergebnis nicht ausgewirkt, wie die schnelle Abweisung zeigt. Zudem wäre eine Verzögerung nicht im Interesse der Antragstellenden gewesen, da diese eine schnelle Erteilung einer einstweiligen Verfügung herbeiführen wollten. Dieses Indiz ist daher im vorliegenden Fall nicht aussagekräftig.
Die Anwälte von Nextcloud erklären in ihrem Antrag auf eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Regensburg, dass zunächst Schritte zu einer außergerichtlichen Lösungsfindung unternommen wurden und Angebote wie der Verzicht auf Kostenerstattungszahlung erfolgt seien, wenngleich mit der inhaltlich kaum umzusetzenden Forderung, alle Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Dies spricht gegen eine kategorisch konfrontative Strategie, wenn auch die Gesamtschau der wiederholten rechtlichen Schritte ein anderes Bild nahelegt.
Chilling Effect und strukturelle Auswirkungen
Ein zentrales Merkmal von SLAPP-Kampagnen ist der sogenannte Chilling Effect – die abschreckende Wirkung, die über die unmittelbaren rechtlichen Folgen hinausgeht und dazu führt, dass Betroffene und Dritte aus Furcht vor rechtlichen Konsequenzen von der Ausübung ihrer Grundrechte absehen. Im vorliegenden Fall manifestiert sich dieser Effekt deutlich in der Aussage Feilners, er wolle nicht mehr über das Thema schreiben, da er durch die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht mehr unbefangen berichten könne.
Diese Selbstzensur ist besonders problematisch, da Feilner als einer der wenigen Journalist:innen mit hinreichender technischer Expertise für die fundierte Berichterstattung über Open-Source-Cloud-Lösungen gilt. Im hoch spezialisierten Feld des IT-Journalismus ist die Zahl der Akteure begrenzt, die über das notwendige Fachwissen verfügen, um komplexe technische Sachverhalte einordnen und bewerten zu können. Wenn eine zentrale Figur wie Feilner aus Angst vor weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen verstummt, entsteht ein Vakuum in der kritischen Berichterstattung, das weitreichende Folgen für die öffentliche Meinungsbildung haben kann.
Die Einschüchterungswirkung beschränkt sich dabei möglicherweise nicht auf Feilner allein. Andere Journalist:innen, die das Schicksal ihres Kollegen beobachten, könnten ebenfalls davon abgehalten werden, kritisch über Nextcloud oder ähnliche Unternehmen zu berichten. Dieser indirekte Einschüchterungseffekt ist methodisch schwer nachzuweisen, gehört aber zu den charakteristischen Merkmalen von SLAPP-Strategien.
Ambivalenzen und Gegenindizien
Bei aller Kritik an den beschriebenen rechtlichen Schritten darf nicht übersehen werden, dass auch Gegenindizien existieren, die eine eindeutige Einordnung als SLAPP-Fall erschweren. Ein wesentliches Gegenargument liegt in der teilweisen Begründetheit einzelner Ansprüche. Wenn Gerichte Unterlassungsklagen stattgeben oder Feilner selbst Unterlassungsverpflichtungen unterschreibt, spricht dies dafür, dass zumindest in einem Einzelfall tatsächliche Rechtsverletzungen vorlagen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass zwischen Feilner und Frank Karlitschek offenbar eine persönliche Vorgeschichte besteht. Feilner war früher bei Owncloud beschäftigt, einem direkten Konkurrenten von Nextcloud, und beide Unternehmen sind aus einer konfliktreichen Trennung hervorgegangen. Die Tonalität des Nachrichtenverkehrs zwischen Feilner und Karlitschek legt nahe, dass auch persönliche Animositäten eine Rolle spielen könnten. In diesem Fall wäre die Motivation für die rechtlichen Schritte nicht primär in der Unterdrückung kritischer Berichterstattung zu suchen, sondern in einem persönlich motivierten Konflikt.
Diese Ambivalenz ist bei der Bewertung des Falls ernst zu nehmen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass auch persönlich motivierte Konflikte SLAPP-Charakter annehmen können, wenn sie systematisch dazu eingesetzt werden, kritische Stimmen mundtot zu machen. Die Abgrenzung zwischen berechtigter Rechtsverfolgung, persönlichem Konflikt und strategischer Einschüchterung ist im Einzelfall oft schwierig zu ziehen.
Ein weiteres Gegenindiz liegt darin, dass Nextcloud keine überhöhten Geldforderungen geltend gemacht hat. Die Anträge beschränkten sich auf Unterlassung, es wurden keine Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe verfolgt. Dies unterscheidet den Fall von klassischen SLAPP-Strategien, bei denen häufig astronomische Summen gefordert werden, um Betroffene finanziell zu ruinieren.
Gesamtbewertung
Die Gesamtbetrachtung des Falls ergibt ein ambivalentes Bild. Mehrere zentrale SLAPP-Indizien sind erfüllt: das deutliche Machtungleichgewicht zwischen einem Unternehmen und einem freien Journalisten, die Häufung rechtlicher Schritte über einen längeren Zeitraum hinweg, die Streuung über verschiedene Rechtsgebiete, die direkte Ansprache des Verlegers mit potentiell rufschädigenden Falschinformationen sowie der nachweisbare Chilling Effect in Form der Selbstzensur Feilners.
Gleichzeitig existieren Gegenindizien, insbesondere die Begründetheit eines Anspruchs und die mögliche Dimension eines persönlichen Konflikts. Diese Gegenindizien verhindern jedoch nicht grundsätzlich eine Einordnung als SLAPP, da auch begründete Einzelansprüche in ihrer systematischen und wiederholten Geltendmachung eine einschüchternde Wirkung entfalten können, die über die legitime Rechtsdurchsetzung hinausgeht.
Entscheidend für die Bewertung als SLAPP ist letztlich die Frage nach dem Hauptzweck der rechtlichen Schritte. Geht es primär um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche, oder steht die Einschüchterung und Beschränkung kritischer Berichterstattung im Vordergrund? Die wiederholte Inanspruchnahme rechtlicher Mittel über einen längeren Zeitraum, die Einbeziehung von Auftraggebern und die dokumentierte Selbstzensur Feilners legen nahe, dass die Einschüchterungswirkung – unabhängig von der ursprünglichen Intention – ein zentrales Ergebnis der rechtlichen Auseinandersetzungen darstellt.
Aus Sicht der No SLAPP Anlaufstelle deutet die Kumulation der beschriebenen Elemente darauf hin, dass im vorliegenden Fall zumindest die Tendenz einer SLAPP-Kampagne besteht. Die systematische Natur der rechtlichen Schritte, das strukturelle Machtungleichgewicht und die eingetretene Einschüchterungswirkung rechtfertigen es, den Fall als möglichen SLAPP-Fall zu dokumentieren und zu beobachten. Dabei ist zu betonen, dass diese Einschätzung nicht als abschließendes juristisches Urteil zu verstehen ist, sondern als Hinweis auf problematische Strukturen, die der weiteren Aufmerksamkeit und möglicherweise auch des rechtlichen Schutzes bedürfen.
Die Brisanz des Falls liegt in seiner strukturellen Dimension. Wenn spezialisierte Fachjournalist:innen durch wiederholte rechtliche Auseinandersetzungen davon abgehalten werden, kritisch über Marktakteure zu berichten, leidet nicht nur die Pressefreiheit im Einzelfall, sondern die demokratische Funktion einer kritischen Öffentlichkeit insgesamt. In einem Bereich wie der digitalen Infrastruktur, in dem technische Komplexität und wirtschaftliche Interessen zusammentreffen, ist eine unabhängige journalistische Begleitung von besonderer Bedeutung. Rechtliche Einschüchterungsstrategien, die diesen Watchdog-Journalismus behindern, verdienen daher erhöhte Aufmerksamkeit – unabhängig davon, ob im Einzelfall auch berechtigte Ansprüche geltend gemacht werden.