Fallbesprechung: Piper Luftfahrt gegen Leserbrief
Als No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland dokumentieren wir Fälle, bei denen wir kontaktiert wurden und Anhaltspunkte dafür sehen, dass es sich nach den Kriterien der EU Richtlinie 2024/1069 sowie den Empfehlungen des Europarats um SLAPP bzw. damit verbundene rechtliche Einschüchterungsformen handeln könnte. Rechtsmissbräuchliche Schritte können auch außergerichtlich zum Einsatz kommen, deshalb dokumentieren wir auch Fälle, bei denen es (noch) zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, wenn einschlägige Kriterien erfüllt sind.
Wir veröffentlichen unsere Fallbesprechungen in Rücksprache mit den Betroffenen. Maßgeblich sind dabei die Kategorien unseres Fragebogens, der über www.noslapp.de abgerufen werden kann. Der Fragebogen bietet Betroffenen die Möglichkeit, ihren Fall detailliert zu beschreiben und so abzuklären, ob sie womöglich von einem juristischen Einschüchterungsversuch betroffen sind - bei Bedarf auch ergänzt durch persönliche Gespräche.
Im Folgenden finden Sie Hintergrundinformationen zum Fall “Piper Luftfahrt gegen Leserbrief” und Anhaltspunkte dafür, dass es sich um einen SLAPP im Sinne der EU Richtlinie sowie der Empfehlungen des Europarats handelt.
Hintergrund des Falls
Am 26. Juni 2025 wurde ein Leserbrief zum kontrovers diskutierten Kassel Airport in der örtlichen Lokalzeitung veröffentlicht. Der Leserbrief stammte von Jona Königes und war Teil einer kritischen Berichterstattung, die außerdem zwei weitere satirische Leserbriefe und einen kritischen Artikel zum Flughafen umfasste.
In seinem Leserbrief übte Königes deutliche Kritik an der Finanzierung des Kassel Airport und bezeichnete ihn als "Millionengrab". Er argumentierte, dass jährlich zwischen fünf und zwanzig Millionen Euro an Steuergeldern zur Deckung von Kosten aufgewendet werden müssten. Besonders kritisierte er, dass der Flughafen hauptsächlich von Privatfliegern genutzt werde, die sich nur die reichsten Gesellschaftsschichten leisten könnten. In diesem Zusammenhang benannte Königes konkret die Firma Piper, die sich mit An- und Verkauf sowie Wartung von kleinen Privatflugzeugen beschäftigt, als Hauptnutzerin des Flughafens.
Daraufhin erhielt Königes im Auftrag der Firma Piper eine Abmahnung wegen angeblicher Falschaussagen in seinem Leserbrief, verbunden mit einer Unterlassungserklärung und einer Anwaltsrechnung von über 1.300 Euro. Parallel wurde auch der Lokalzeitung mit einem Gerichtsverfahren gedroht, woraufhin diese eine "Richtigstellung" veröffentlichte und den Fall für sich als erledigt betrachtete.
Königes sah sich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auf die Abmahnung zu reagieren. Sein Rechtsbeistand bewertete vier von fünf Kritikpunkten aus dem Leserbrief als faktisch nachweisbar und "gerichtsfest". Lediglich ein Punkt wurde als "etwas überzogen" eingeschätzt, für den Königes versicherte, diese Äußerung nicht zu wiederholen. Eine Kostenübernahme lehnte er jedoch ab.
Die Anwaltskanzlei Brost und Claßen aus Köln, die die Firma Piper vertritt, modifizierte daraufhin ihre Forderungen erheblich. Sie ließen drei der ursprünglich fünf beanstandeten Punkte fallen, bestanden aber weiterhin auf einer Unterlassungserklärung für zwei Punkte und forderten eine Kostenübernahme von über 800 Euro. Königes' Anwalt reagierte mit einem differenzierten Angebot: Für einen der beiden verbleibenden Punkte erklärte sich sein Mandant zu einer Unterlassungserklärung bereit, während er den anderen als gerichtsfest verteidigte und jede Rücknahme ablehnte.
Am 17. Juli 2025 lehnte Königes' Anwalt das Angebot der Gegenseite mit einer faktenreichen Begründung ab und forderte die Firma Piper auf, die Abmahnung zurückzunehmen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bisher blieb eine Reaktion aus. Die mediale Aufmerksamkeit für den Fall wuchs, als das Hessenfernsehen am 20. und 21. Juli einen Beitrag über den mutmaßlichen SLAPP-Fall drehte, der am 22. Juli ausgestrahlt wurde.
Anhaltspunkte für SLAPP - nach den Kriterien der EU Richtlinie 2024/1069 sowie nach den Empfehlungen des Europarats CM/Rec(2024)2
Geltungsbereich der EU-Richtlinie
Der Fall erfüllt die grundlegenden Voraussetzungen für die Anwendung der EU-Richtlinie 2024/1069. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit geltend gemachten Ansprüchen aus den §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG auf Unterlassung der Äußerungen, Richtigstellung sowie auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten.
Öffentliche Beteiligung zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Jona Königes' Leserbrief stellt eine klassische Form öffentlicher Beteiligung dar. Durch die Veröffentlichung seiner kritischen Äußerungen zum Kassel Airport übte er sein Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit aus. Der Leserbrief behandelt eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse im Sinne der EU-Richtlinie, insbesondere in den Bereichen "Grundrechte, öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder Klima" gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie.
Das öffentliche Interesse ergibt sich aus mehreren Faktoren: Die Verwendung von Steuergeldern zur Förderung eines Flughafens betrifft unmittelbar die Öffentlichkeit. Ergänzend kommt die klima- sowie sozialpolitische Dimension der Kritik von Flugreisen, insbesondere von Privatflügen, hinzu. Die Tatsache, dass der Leserbrief gemeinsam mit weiteren satirischen Leserbriefen und einem kritischen Bericht über den Kassel Airport veröffentlicht wurde, unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz der Thematik.
Machtungleichgewicht
Ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen den Parteien ist evident. Die Piper Deutschland AG mit einem Umsatz von mehreren Millionen Euro steht einer Privatperson gegenüber, die einen Leserbrief geschrieben hat.
Besonders aussagekräftig ist der hohe Streitwert von 20.000 Euro, der in einem fragwürdigen Verhältnis zu einem kritischen Leserbrief in einer Lokalzeitung steht. Dieser überhöhte Streitwert wirkt als zusätzlicher Einschüchterungsfaktor und entspricht dem in der EU-Richtlinie beschriebenen Indiz der "Unverhältnismäßigkeit, Überhöhtheit oder Unangemessenheit des Anspruchs".
Unbegründete oder teilweise unbegründete Argumente
Die Analyse der rechtlichen Substanz der Abmahnung deutet stark auf unbegründete Ansprüche hin. Laut Aussage von Königes' Anwalt sind vier von fünf beanstandeten Punkten "faktisch nachweisbar" und "gerichtsfest". Sind diese Aussagen haltbar, entspricht dies einem Anteil von 80 Prozent unbegründeter Vorwürfe, was ein starkes Indiz für einen missbräuchlichen Charakter des Verfahrens darstellt.
Bemerkenswert dabei ist die Reduzierung der Beanstandungen von ursprünglich fünf auf nur noch zwei Punkte bereits nach dem ersten anwaltlichen Schreiben von Königes' Rechtsbeistand. Diese Rücknahme von drei Punkten nach der ersten fundierten Entgegnung legt nahe, dass diese Vorwürfe einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten konnten und von Anfang an unbegründet waren.
Unverhältnismäßige Forderungen
Die Forderungen der Gegenseite erweisen sich als unverhältnismäßi. Neben dem bereits erwähnten Streitwert von 20.000 Euro wurden ursprünglich Anwaltskosten von über 1.300 Euro geltend gemacht, die später auf über 800 Euro reduziert wurden. Diese Kostenforderungen stehen in einem äußerst fragwürdigen Verhältnis zu einem Leserbrief, zumal vier von fünf Kritikpunkten als berechtigt eingestuft wurden.
Einschüchterungstaktiken
Der Fall weist mehrere typische Einschüchterungstaktiken auf. Die rechtlichen Schritte richten sich auch gezielt gegen die Einzelperson Jona Königes, der in der Lokalzeitung die kritischen Inhalte veröffentlicht hatte. Während die Zeitung nach der Androhung eines Gerichtsverfahrens eine Richtigstellung veröffentlichte und den Fall für sich als erledigt betrachtete, wird gegen die Privatperson der rechtliche Druck aufrechterhalten.
Die Gegenseite stellt kurze Reaktionsfristen, was den Betroffenen unter Zeitdruck setzt und eine angemessene rechtliche Beratung erschwert. Die Kostenforderungen wirken als zusätzlicher Einschüchterungsfaktor, insbesondere für eine Privatperson ohne umfassende Ressourcen.
Motive und Zielsetzung
Die vermuteten Motive hinter den rechtlichen Schritten lassen sich in zwei Kategorien einordnen: die Unterbindung der konkreten Kritik und die allgemeine Einschüchterung kritischer Stimmen. Die Firma Piper, die für die meisten Flugbewegungen auf dem umstrittenen Kassel Airport sorgt, könnte sich durch die zunehmende öffentliche Kritik unter Druck gesetzt fühlen. Durch die rechtliche Belangung einer Privatperson, die öffentlich Kritik geäußert hat, wird ein Signal an andere potenzielle Kritiker:innen gesendet.
Einschätzung nach den Kriterien der EU-Richtlinie
Der Fall weist starke Anhaltspunkte für ein SLAPP-Verfahren auf. Während nicht alle Punkte der Abmahnung als völlig unbegründet einzustufen sind - ein Punkt wurde von Königes selbst als "etwas überzogen" bezeichnet - überwiegen die Indizien für einen missbräuchlichen Charakter deutlich:
Das erhebliche Machtungleichgewicht zwischen einem millionenschweren Unternehmen und einer Privatperson, die zum Großteil unbegründeten Vorwürfe, der unverhältnismäßig hohe Streitwert, die gezielten Einschüchterungstaktiken und die offensichtliche Zielsetzung der Kritikunterbindung erfüllen wesentliche Kriterien der EU-Richtlinie für missbräuchliche Gerichtsverfahren.
Die No SLAPP Anlaufstelle erstellt ihre Fallbesprechungen in Zusammenarbeit mit der Law Clinic Münster. Für die Mitarbeit an dieser Fallbesprechung bedanken wir uns insbesondere bei Friederike, Emily und Paula.