Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines deutschen Anti-SLAPP-Gesetzes
SLAPPs häufen sich in ganz Europa und stellen eine Bedrohung insbesondere für den unabhängigen Journalismus, aber auch für alle anderen Formen legitimer öffentlicher Beteiligung dar. Die No SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland bringt auf einzigartige Weise namhafte Organisationen und Expert:innen zusammen, um Journalist:innen und andere kritische Akteur:innen der Öffentlichkeit, die auch in Deutschland durch SLAPPs bedroht sind, zu unterstützen. Die Anlaufstelle wird seit 2024 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.
Wir informieren, beraten und trainieren Multiplikator:innen gegen SLAPPs. Und stehen Betroffenen zur Seite, indem wir nach Möglichkeit bei der Suche nach rechtlicher Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Formen der Fallbetreuung unterstützen. Außerdem dokumentieren wir auf www.noslapp.de Fälle, die an uns herangetragen werden und die nach den Kriterien der EU-Richtlinie und den Empfehlungen des Europarats als SLAPPs verstanden werden können.
Als erste Anlaufstelle für Betroffene von SLAPPs in Deutschland haben wir seit Mai 2024 rund 40 Anfragen zu potentiellen SLAPP-Fällen betreut und dabei wertvolle Einblicke in die komplexe Realität von SLAPP-Verfahren gewonnen. Diese praktischen Erfahrungen aus der direkten Interaktion mit Betroffenen bilden die Grundlage unserer Bewertung des vorliegenden Regierungsentwurfs.
Am 31. Juli 2025 haben wir eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums abgegeben. Die vorliegende Stellungnahme nimmt auf diese Bezug und konzentriert sich auf die gravierenden Verschlechterungen, die der Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf aufweist.
Inhalt
1 Grundsätzliches
2 Kritische Analyse aus Sicht der Arbeit mit SLAPP-Betroffenen
3 Empfehlungen für das parlamentarische Verfahren
4 Fazit: Gesetz muss grundlegend nachgebessert werden
1 Grundsätzliches
Die No SLAPP Anlaufstelle nimmt den am 10. Dezember 2025 vorgelegten Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie mit großer Enttäuschung zur Kenntnis. Der Entwurf stellt gegenüber dem Referentenentwurf vom Sommer 2025 einen erheblichen Rückschritt dar und verfehlt das Ziel eines wirksamen Schutzes vor strategischer Einschüchterung.
Positive Elemente des Referentenentwurfs wurden gestrichen
In unserer Stellungnahme vom 31. Juli 2025 haben wir wichtige Elemente des Referentenentwurfs ausdrücklich begrüßt:
Die Anwendbarkeit der neuen Regelungen auch auf nationale Fälle entsprach der Realität unserer Arbeit
Das Beschleunigungsgebot (§ 616 ZPO-E) kann die psychische Belastung für Betroffene reduzieren
Die erweiterte Kostenerstattung (§ 618 Abs. 3 ZPO-E) verbessert die Rechtsdurchsetzung von Beklagten
Der Referentenentwurf wertete korrekterweise auch teilweise unbegründete Ansprüche als potenzielle SLAPPs
Der Regierungsentwurf streicht nun das wichtigste dieser Elemente: Die Anwendbarkeit auf nationale Fälle wurde ersatzlos gestrichen. Der Anwendungsbereich beschränkt sich nun auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Empirische Daten belegen: Der Regierungsentwurf verfehlt die Realität
Die Fallzahlen der Anlaufstelle sprechen eine deutliche Sprache:
Im Jahr 2025 gingen 48 Anfragen bei der Anlaufstelle ein
Bei 30 dieser Fälle (62 Prozent) ergab die fachliche Einschätzung, dass charakteristische Merkmale einer SLAPP vorliegen
Lediglich 7 dieser 30 Fälle wiesen einen grenzüberschreitenden Bezug auf – mehr als drei Viertel waren rein nationale Sachverhalte
Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Fälle erfasst, würde somit über 75 Prozent der SLAPP-Betroffenen in Deutschland ohne Schutz lassen. Der Regierungsentwurf ist damit eine Minimalumsetzung, die das selbstgesteckte Ziel eines wirksamen Schutzes vor strategischer Einschüchterung verfehlt.
Der Rückschritt ist nicht begründet
Besonders bemerkenswert ist, dass der Referentenentwurf die Ausweitung auf nationale Fälle überzeugend begründet hatte: Eine trennscharfe Abgrenzung zu rein nationalen Sachverhalten sei angesichts des weiten Begriffsverständnisses der Richtlinie nicht möglich. Zudem bestehe die Gefahr, dass zwischen den Parteien zusätzlicher Streit über das Vorliegen eines grenzüberschreitenden Bezugs entstehe, der zu weiteren Verzögerungen führe.
Diese Argumente gelten unverändert fort. Der Regierungsentwurf enthält keine nachvollziehbare Begründung dafür, warum diese zutreffenden Erwägungen nun nicht mehr gelten sollen.
2 Kritische Analyse aus Sicht der Arbeit mit SLAPP-Betroffenen
2.1 Gravierendster Rückschritt: Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle
Befund aus der Praxis: Die Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle widerspricht fundamental der Lebensrealität von SLAPP-Betroffenen in Deutschland. Die allermeisten Fälle, mit denen wir konfrontiert werden, betreffen rein nationale Sachverhalte: Lokaljournalist:innen, die über kommunale Missstände berichten; Bürger:inneninitiativen, die sich gegen Bauprojekte engagieren; NGOs, die deutsche Unternehmen kritisieren.
Fallbeispiel: Kampagne gegen LAP Coffee
Die Kampagne gegen eine Berliner Kaffee-Kette kritisierte das Unternehmen wegen der Arbeitsbedingungen und des Umgangs mit Beschäftigten. Im Sommer 2025 erhielten mehrere beteiligte Läden nach eigener Angabe anwaltliche Schreiben, die einen Streitwert von 200.000 Euro androhten. Das Ziel war nach Einschätzung der Betroffenen, die Kritik so weit wie möglich zu unterdrücken.
Der Fall ist rein national – das geplante Gesetz würde keinen Schutz bieten.
Lösungsvorschlag: Wiederherstellung des Anwendungsbereichs aus dem Referentenentwurf. Die dort genannten Gründe für die Einbeziehung nationaler Fälle sind überzeugend und wurden nicht widerlegt.
2.2 Fortbestehende Schwachstelle: Außergerichtlicher Bereich bleibt ungeregelt
Dieses Problem haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf ausführlich dargelegt. Es besteht im Regierungsentwurf unverändert fort.
Befund aus der Praxis: Von den Fällen, die wir betreut haben, begannen über 80 Prozent mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben. Nur ein Bruchteil führte tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Der Einschüchterungseffekt tritt bereits bei der ersten Kontaktaufnahme ein – lange bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Fallbeispiel: Rettet den Regenwald e.V.
Im Juli 2025 erhielt der Verein Rettet den Regenwald e.V. innerhalb weniger Tage vier nahezu gleichlautende Abmahnungen mit der Aufforderung zur Abgabe von Unterlassungserklärungen. Der Verein hat die Forderungen zwar zurückgewiesen, der juristische Angriff hat jedoch erheblich Zeit und Geld gekostet. Da dieses Vorgehen nicht direkt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte, wäre ein Gesetz wie im aktuellen Entwurf konzipiert wirkungslos geblieben.
Auswirkungen des gesetzgeberischen Versäumnisses: Wenn der Gesetzgeber den außergerichtlichen Bereich ungeregelt lässt, läuft er Gefahr, an der Realität der Betroffenen vorbei zu agieren. Die meisten SLAPP-Strategien entfalten ihre Wirkung bereits vor Klageerhebung.
Lösungsvorschlag: Analog zu § 97a UrhG sollten umfassende Regelungen für den äußerungsrechtlichen Bereich geschaffen werden: Deckelung der Kosten für eine erste Abmahnung auf maximal 1.000 Euro sowie Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen.
2.3 Unzureichende Sanktionierung bleibt unkorrigiert
Auch diese Kritik haben wir bereits im Juli 2025 vorgebracht. Der Regierungsentwurf enthält keine Verbesserungen.
Befund aus der Praxis: Unsere Erfahrungen zeigen Streitwerte zwischen 10.000 und 500.000 Euro. Bei einem typischen SLAPP-Fall mit 50.000 Euro Streitwert würde die vorgesehene besondere Gebühr nur etwa knapp 4.000 Euro betragen – ein Betrag, der finanzstarke Kläger:innen nicht abschreckt.
Strukturelles Problem: SLAPP-Kläger:innen kalkulieren bewusst mit hohen Kosten, um Beklagte zu überlasten. Eine Gebühr in Höhe der regulären Verfahrensgebühr entfaltet für diese Akteure keine Abschreckungswirkung.
Lösungsvorschlag: Die besondere Gebühr sollte auf mindestens das 10-fache der regulären Verfahrensgebühr erhöht werden. Bei besonders schweren Fällen sollte eine Erhöhung bis zum 15-fachen möglich sein, orientiert an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers.
2.4 Strukturelle Finanzierungslücke bleibt offen
Aktuelle Situation: Die No SLAPP Anlaufstelle wird durch eine zeitlich begrenzte Projektförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Diese Förderung läuft Anfang 2026 aus, ohne dass eine Anschlussfinanzierung gesichert ist.
Rechtliche Verpflichtung: Artikel 19 Abs. 2 der EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zur Bereitstellung geeigneter und wirksamer Unterstützungsmaßnahmen. Eine projektbasierte Finanzierung wird dieser Verpflichtung nicht gerecht.
Praktische Auswirkungen: Ohne dauerhafte Finanzierung können wir Betroffenen keine verlässliche Unterstützung zusagen. Dies verstärkt die Verunsicherung und den Einschüchterungseffekt von SLAPPs.
Lösungsvorschlag: Das Gesetz sollte die institutionelle Förderung einer bundesweiten SLAPP-Beratungsstelle vorsehen. Diese sollte rechtliche Erstberatung und Vermittlung spezialisierter Anwält:innen, psychosoziale Unterstützung für Betroffene, Dokumentation und Monitoring von SLAPP-Fällen sowie präventive Schulungsangebote für gefährdete Gruppen umfassen.
3 Empfehlungen für das parlamentarische Verfahren
Das No SLAPP Bündnis Deutschland, dem auch die No SLAPP Anlaufstelle angehört, hat in seiner Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025 grundlegende Nachbesserungen am Regierungsentwurf gefordert. Wir schließen uns diesen Forderungen vollumfänglich an und konkretisieren sie wie folgt:
1. Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nationale Fälle
Die allermeisten SLAPP-Fälle in Deutschland haben keinen grenzüberschreitenden Bezug. Ein Schutzgesetz, das nur für grenzüberschreitende Fälle gilt, verfehlt seinen Zweck. Der Anwendungsbereich aus dem Referentenentwurf muss wiederhergestellt werden.
2. Regelung des außergerichtlichen Bereichs
Kosten für Abmahnungen sollten gedeckelt und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen eingeführt werden, analog zu § 97a UrhG. Der Einschüchterungseffekt von SLAPPs entfaltet sich bereits im vorgerichtlichen Stadium.
3. Wirksame Sanktionen
Die besondere Gebühr für missbräuchliche Klagen muss deutlich erhöht werden, um eine echte Abschreckungswirkung zu entfalten. Die aktuell vorgesehenen Beträge fallen für finanzstarke Kläger:innen nicht ins Gewicht.
4. Strukturelle Absicherung von Beratungsangeboten
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung wirksamer Unterstützungsmaßnahmen. Eine gesetzliche Verankerung der Finanzierung von Beratungsstrukturen fehlt im Entwurf bislang vollständig.
4 Fazit: Gesetz muss grundlegend nachgebessert werden
Der vorliegende Regierungsentwurf stellt gegenüber dem Referentenentwurf einen erheblichen Rückschritt dar. Während der Referentenentwurf einen wichtigen ersten Schritt markierte, bleibt der Regierungsentwurf deutlich hinter dem zurück, was für wirksamen Schutz vor SLAPPs erforderlich wäre.
Die Erfahrungen der Arbeit der Anlaufstelle zeigen: SLAPPs wirken primär durch Einschüchterung und Ressourcenbindung, nicht durch erfolgreiche Gerichtsverfahren. Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende gerichtliche Verfahren regelt und dabei den außergerichtlichen Bereich sowie die große Mehrheit der nationalen Fälle unbeachtet lässt, verfehlt die Lebensrealität der Betroffenen.
Deutschland hat die Chance, über die EU-Mindeststandards hinauszugehen und europaweit Maßstäbe für den Schutz kritischer Stimmen zu setzen. Das parlamentarische Verfahren bietet die Gelegenheit, die gravierenden Mängel des Regierungsentwurfs zu korrigieren. Diese Chance sollte genutzt werden.
Wir stehen für weitere Gespräche zur Verfügung und bieten an, unsere praktischen Erfahrungen aus der Arbeit mit Betroffenen in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Nur durch die konsequente Berücksichtigung der Betroffenenperspektive kann ein Gesetz entstehen, das wirksamen Schutz vor strategischen Einschüchterungsklagen bietet.
No SLAPP Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland
Ein Projekt in Trägerschaft von Blueprint for Free Speech e.V.
In Kooperation mit Reporter ohne Grenzen, FragDenStaat, DJV, dju in ver.di sowie der Aktion gegen Arbeitsunrecht.
Kontakt: contact@noslapp.de | www.noslapp.de
Weiterführende Informationen
Stellungnahme der No SLAPP Anlaufstelle zum Referentenentwurf (31.07.2025): https://www.noslapp.de/neuigkeiten/gesetzesentwurf-zur-umsetzung-der-anti-slapp-richtlinie-ein-wichtiger-schritt-aber-es-bleibt-viel-zu-tun
Ausführliche Falldokumentationen: noslapp.de/ressourcen