CASE Legal Ethics Report: Welche Verantwortung tragen Anwält*innen bei SLAPPs?

Ein neuer Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) untersucht systematisch die berufsethische Dimension strategischer Einschüchterungsklagen – und zeigt: Anwaltliches Berufsrecht enthält bereits heute Instrumente gegen den Missbrauch des Rechtswegs. Doch sie werden zu selten angewendet.

Wenn über strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) gesprochen wird, stehen meist die Betroffenen im Mittelpunkt: Journalist:innen, Aktivist:innen, NGOs, die durch kostspielige Verfahren eingeschüchtert werden sollen. Seltener fällt der Blick auf diejenigen, ohne deren Mitwirkung eine SLAPP gar nicht möglich wäre: Anwält:innen. Genau hier setzt der neue Legal Ethics Report der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) an, der im Februar 2026 veröffentlicht wurde. Er untersucht die Rolle der Anwaltschaft bei der Ermöglichung – aber auch bei der Verhinderung – missbräuchlicher Klagen und leitet daraus konkrete Handlungsempfehlungen für Kammern, Gerichte und Regulierungsbehörden ab.

Warum die anwaltliche Perspektive so wichtig ist

Die CASE-Datenbank dokumentiert inzwischen über 1.300 SLAPP-Fälle in 43 europäischen Ländern. Allein 2024 wurden 167 neue Fälle erfasst. Deutschland gehört mit 20 dokumentierten SLAPPs im Jahr 2024 zu den am stärksten betroffenen Ländern. Die Erfahrung der No SLAPP Anlaufstelle bestätigt dieses Bild: Seit der Gründung im Mai 2024 sind rund 70 Anfragen eingegangen, bei über der Hälfte ergab die Ersteinschätzung, dass SLAPP-typische Merkmale vorliegen.

Hinter jeder SLAPP steht eine anwaltliche Entscheidung. Ob eine Abmahnung verschickt, eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Schadensersatzklage eingereicht wird – all das setzt die Mitwirkung einer Kanzlei voraus. Der CASE Legal Ethics Report stellt deshalb eine grundlegende Frage: Welche berufsethischen Maßstäbe gelten für Anwält:innen, die an der Einleitung oder Führung missbräuchlicher Verfahren beteiligt sind?

Zehn zentrale Erkenntnisse

Der Report kommt zu zehn Kernbefunden, die für die Debatte über SLAPPs in Deutschland unmittelbar relevant sind.

Erstens zeigt der Bericht, dass Anwält:innen bei SLAPPs eine ambivalente Rolle einnehmen. Sie können Betroffene verteidigen und selbst zur Zielscheibe werden, aber eben auch missbräuchliche Verfahren aktiv ermöglichen. Diese doppelte Rolle anzuerkennen, ist nach dem Report ein wesentlicher Bestandteil professioneller Verantwortung.

Zweitens stellt der Report fest, dass das geltende Berufsrecht in den untersuchten Rechtsordnungen bereits heute die Mitwirkung an missbräuchlichen Verfahren untersagt. Pflichten wie Treu und Glauben, Integrität, Unabhängigkeit und der Respekt vor der Rechtspflege regulieren unangemessene Klagen und missbräuchliche Prozesstaktiken – auch ohne dass der Begriff „SLAPP" ausdrücklich verwendet wird.

Drittens macht der Bericht deutlich, dass die Pflicht zur Verhinderung von Missbrauch neben der Pflicht zur Mandant:innenvertretung besteht. Die berufsrechtlichen Rahmenwerke verlangen von Anwält:innen, die Interessen ihrer Mandant:innen zu schützen, ohne sich an Verfahren zu beteiligen, die den Rechtsweg missbrauchen. Dabei kann es auch geboten sein, die zugrundeliegende Motivation der Mandant:innen zu berücksichtigen. Ohne diese Abwägung bestehe die Gefahr, dass Anwält:innen zu Instrumenten des Rechtsmissbrauchs werden, statt als Organe der Rechtspflege zu handeln.

Viertens widerlegt der Report ein häufig vorgebrachtes Argument: Diskriminierungsverbote und die Pflicht zur Mandatsannahme begründen in den meisten Rechtsordnungen keine Verpflichtung, missbräuchliche Mandate zu übernehmen. Die Pflicht zur Annahme besteht in der Regel nur bei der Beiordnung im Rahmen von Prozesskostenhilfe oder gerichtlicher Bestellung.

Fünftens betont der Bericht, dass die Pflichten gegenüber Mandant:innen klare Grenzen haben: Sie werden durch die Pflichten gegenüber dem Gericht und der Rechtspflege begrenzt. Erzwungene oder missbräuchliche Prozessstrategien sind davon nicht gedeckt.

Sechstens dokumentiert der Report, dass Gerichte bereits über Instrumente verfügen, um missbräuchliche Verfahren zu stoppen – etwa durch Zulässigkeitsprüfungen, die Abweisung bösgläubiger Klagen oder prozessleitende Maßnahmen.

Siebtens zeigt der Bericht, dass die Konsequenzen missbräuchlicher Verfahrensführung über den Einzelfall hinausgehen können. Sanktionen umfassen neben Geldstrafen und Schadensersatz auch disziplinarische Verweisungen an die Anwaltskammern – und in manchen Rechtsordnungen eine persönliche Haftung der verfahrensführenden Anwält:innen.

Achtens – und dies ist für die Praxis besonders relevant – kommt der Report zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Prinzipien zu abstrakt sind, um ohne konkrete Leitlinien Wirkung zu entfalten. Es fehlt an praktischen Handlungsanweisungen, einheitlicher Auslegung und glaubwürdiger Durchsetzung.

Neuntens betont der Bericht, dass die Reduzierung von SLAPPs eine koordinierte Antwort des gesamten Berufsstands erfordert: Fortbildung, gemeinsame Standards und eine Abstimmung zwischen Anwaltskammern, Gerichten und Regulierungsbehörden, getragen von europäischen Rahmenwerken und nationaler Umsetzung.

Und zehntens fordert der Report die Anwaltskammern und Standesorganisationen auf, eine proaktive Sensibilisierungspolitik für die einschlägigen ethischen Standards zu entwickeln. Gemeinsam mit den Disziplinarorganen sollen sie eine einheitliche Anwendung und wirksame Durchsetzung dieser Standards gewährleisten.

Was bedeutet das für Deutschland?

Die Erkenntnisse des CASE Legal Ethics Report treffen auf eine Debatte, die in Deutschland gerade Fahrt aufnimmt. Der im Dezember 2025 vorgelegte Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (2024/1069) beschränkt sich auf grenzüberschreitende Fälle im gerichtlichen Bereich – und lässt damit die große Mehrheit der SLAPPs in Deutschland unberührt. Denn die Erfahrungen der No SLAPP Anlaufstelle zeigen: Die Einschüchterung beginnt fast immer mit einer anwaltlichen Abmahnung, weit vor einem Gerichtsverfahren.

In diesem Kontext gewinnt die berufsethische Dimension besondere Bedeutung. Wenn der Gesetzgeber den außergerichtlichen Bereich nicht reguliert, bleiben die berufsrechtlichen Pflichten der Anwaltschaft einer der wenigen Hebel, um missbräuchlicher Einschüchterung auf dieser Ebene entgegenzuwirken. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die regionalen Kammern könnten hier eine wichtige Rolle spielen – etwa durch Fortbildungsangebote zum Thema SLAPP-Erkennung, durch die Entwicklung konkreter Leitlinien zum Umgang mit potenziell missbräuchlichen Mandaten und durch eine konsequentere Anwendung der bereits bestehenden berufsrechtlichen Instrumente.

Auch der Europarat hat in seiner Empfehlung CM/Rec(2024)2 die Rolle der Anwaltschaft adressiert und empfiehlt den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Gerichte und Anwaltskammern über die Ergebnisse von SLAPP-Verfahren informiert werden. Fortbildungsprogramme für Richter:innen und Anwält:innen werden ausdrücklich empfohlen.

Eine Frage der Rechtskultur

Der CASE Legal Ethics Report macht deutlich, dass das Problem nicht primär im fehlenden Recht liegt, sondern in der fehlenden Anwendung vorhandener Normen. In den Fokusgruppen der Journalismapture-Studie, die SLAPPs in Deutschland, Kroatien und Nordmazedonien untersuchte, wurde aus Deutschland berichtet, dass es nur wenige auf Medienrecht spezialisierte Anwält:innen gibt, die SLAPP-Fälle kompetent übernehmen können. Die Fortbildung richtet sich dort vor allem an die Verteidiger:innenseite – an Anwält:innen, die Betroffene vertreten. Der CASE Legal Ethics Report erweitert diese Perspektive: Auch auf der Seite der Kläger:innen müssen berufsethische Standards stärker ins Bewusstsein gerückt werden.

Für die No SLAPP Anlaufstelle ist das ein zentraler Punkt. Ein Großteil der Anfragen, die uns erreichen, betrifft anwaltliche Abmahnungen oder Schreiben, die weit über das hinausgehen, was der zugrunde liegende Sachverhalt rechtfertigt. Überzogene Streitwerte, unrealistisch kurze Fristen und einschüchternde Formulierungen gehören zum Standardrepertoire. Das berufsrechtliche Verbot missbräuchlicher Verfahrensführung könnte hier ein wirksames Korrektiv sein – wenn es denn konsequent durchgesetzt würde.

Was Betroffene tun können

Wer mit einer SLAPP konfrontiert ist, sollte wissen: Auch das Verhalten der gegnerischen Anwaltskanzlei unterliegt berufsrechtlichen Grenzen. Bei besonders aggressivem oder offensichtlich missbräuchlichem Vorgehen kann eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erwogen werden. Der CASE Legal Ethics Report liefert dafür eine wertvolle argumentative Grundlage.

Darüber hinaus können sich Betroffene an die No SLAPP Anlaufstelle wenden. Wir bieten eine Ersteinschätzung, vermitteln spezialisierte Rechtsberatung und unterstützen bei der Entwicklung einer Kommunikationsstrategie. Jeder gemeldete Fall stärkt zudem die Evidenzbasis für die politischen Forderungen nach einem wirksamen Anti-SLAPP-Gesetz.

Fazit: Berufsrecht als Teil der Lösung

Der CASE Legal Ethics Report zeigt, dass der Kampf gegen SLAPPs nicht allein dem Gesetzgeber überlassen werden kann. Die Anwaltschaft trägt eine Mitverantwortung – und verfügt über die Instrumente, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Was fehlt, sind konkrete Leitlinien, Fortbildung und eine Kultur der konsequenten Durchsetzung. Der Report bietet die analytische Grundlage dafür. Es ist nun an den Kammern und Standesorganisationen, daraus Konsequenzen zu ziehen.

Der vollständige CASE Legal Ethics Report ist auf der Website der Coalition Against SLAPPs in Europe verfügbar: https://www.the-case.eu/resources/case-legal-ethics-pledge/

Die No SLAPP Anlaufstelle wird getragen von Blueprint for Free Speech e.V. und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Betroffene von rechtlicher Einschüchterung können sich an uns wenden unter contact@noslapp.de oder über www.noslapp.de.

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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines deutschen Anti-SLAPP-Gesetzes