Offener Brief an den Bundestag: Breites Bündnis fordert wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen

Das deutsche No SLAPP Bündnis hat zur Anhörung des Rechtsausschusses zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie am 16.03. einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gerichtet. Darin fordern 24 unterzeichnende Organisationen grundlegende Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069. Der Brief kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt: Die Umsetzungsfrist läuft im Mai 2026 ab und das parlamentarische Verfahren bietet die letzte Chance, ein Gesetz zu verabschieden, das Betroffene tatsächlich schützt.

Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung – sogenannte SLAPPs (“Strategic Lawsuits Against Public Participation”) – sind juristische Maßnahmen, die weniger der Rechtsdurchsetzung als der Einschüchterung kritischer Stimmen dienen. Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler*innen und engagierte Bürger*innen werden durch kostspielige Klagen oder Abmahnungen unter Druck gesetzt, um sie zum Schweigen zu bringen. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1069 hat die Europäische Union erstmals verbindliche Schutzmaßnahmen gegen solche Verfahren geschaffen. Deutschland ist wie alle anderen EU Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Der Regierungsentwurf: Ein Rückschritt

Das No SLAPP Bündnis kritisiert im offenen Brief, dass der im Dezember 2025 vorgelegte Regierungsentwurf weit hinter dem zurückbleibt, was der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Sommer 2025 noch vorgesehen hatte. Der gravierendste Rückschritt betrifft den Anwendungsbereich: Während der Referentenentwurf die neuen Schutzregelungen auch auf rein nationale Fälle erstrecken wollte, beschränkt der Regierungsentwurf den Schutz auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Hinzu kommt, dass der Entwurf ausschließlich das gerichtliche Verfahren regelt – obwohl, wie das Bündnis betont, die allermeisten Fälle mit Abmahnungen beginnen und nie ein Gericht erreichen. Der außergerichtliche Bereich bleibt vollständig ungeregelt.

Vier zentrale Forderungen

Das Bündnis formuliert im offenen Brief vier konkrete Forderungen an die Abgeordneten:

Erstens soll der Anwendungsbereich auf nationale Fälle ausgeweitet werden, wie es der Referentenentwurf vorgesehen und überzeugend begründet hatte. Zweitens muss der außergerichtliche Bereich geregelt werden – insbesondere durch eine Kostendeckelung für Abmahnungen und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen. Drittens fordert das Bündnis eine deutliche Erhöhung der Sanktionen für missbräuchliche Klagen, damit diese eine tatsächliche Abschreckungswirkung entfalten. Und viertens verlangt es die gesetzliche Verankerung einer dauerhaften Finanzierung von Beratungs- und Schulungsstrukturen für Betroffene, wie es Artikel 19 Absatz 2 der EU-Richtlinie vorsieht.

Unsere Perspektive: Warum die Forderungen dringend sind

Als No SLAPP Anlaufstelle begleiten wir den Gesetzgebungsprozess seit Beginn – und die Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit unterstreichen die Dringlichkeit der im Brief formulierten Forderungen.

Seit unserer Gründung im Mai 2024 haben wir über 70 Anfragen erhalten. Bei 41 dieser Fälle ergab unsere Ersteinschätzung, dass charakteristische Merkmale einer SLAPP vorliegen. Die Zahlen zeigen ein klares Bild: Von den 30 potentiellen SLAPP-Fällen, die wir im Jahr 2025 betreut haben, wiesen lediglich sieben einen grenzüberschreitenden Bezug auf. Mehr als drei Viertel der Fälle waren rein nationale Sachverhalte. Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Fälle erfasst, würde also an der Lebensrealität der großen Mehrheit der Betroffenen vorbeigehen.

Ebenso bestätigt unsere Praxis, dass der außergerichtliche Bereich dringend geregelt werden muss. Die überwiegende Mehrheit der von uns betreuten Fälle begannen mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben. Nur ein Bruchteil führte tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Der Einschüchterungseffekt tritt bereits bei der ersten Kontaktaufnahme ein – lange bevor ein Gericht überhaupt eingeschaltet wird. Ein Gesetz, das ausschließlich das gerichtliche Verfahren regelt, greift hier zu kurz.

Auch die Frage der Sanktionen ist entscheidend. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf haben wir aufgezeigt: Bei einem typischen SLAPP-Fall mit einem Streitwert von 50.000 Euro würde die im Regierungsentwurf vorgesehene besondere Gebühr lediglich rund 1.900 Euro betragen – ein Betrag, der finanzstarke Kläger:innen kaum abschreckt.

Breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft

24 Organisationen aus den Bereichen Journalismus, Umweltschutz, Menschenrechte, Kultur und Zivilgesellschaft tragen den offenen Brief gemeinsam. Unter den Unterzeichnenden sind der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Reporter ohne Grenzen, Greenpeace Deutschland, Fridays for Future Deutschland, FragDenStaat, die TAZ und der Verfassungsblog. Diese Bandbreite zeigt: Strategische Einschüchterung betrifft nicht nur einzelne Berufsgruppen, sondern die gesamte demokratische Öffentlichkeit.

Was jetzt zählt

Der Referentenentwurf vom Sommer 2025 hat bewiesen, dass ein wirksamer Schutz möglich ist. Deutschland kann über die EU-Mindeststandards hinausgehen – und sollte es auch. Das parlamentarische Verfahren bietet die Gelegenheit, die Mängel des Regierungsentwurfs zu korrigieren und ein Gesetz zu schaffen, das Journalist:innen, zivilgesellschaftliche Akteur:innen und alle, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, wirksam vor strategischer Einschüchterung schützt.

Wer von rechtlicher Einschüchterung betroffen ist, kann sich an die No SLAPP Anlaufstelle wenden. Wir informieren, beraten und unterstützen nach Möglichkeit bei der Suche nach rechtlicher Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Formen der Fallbetreuung. Jeder gemeldete Fall stärkt die Evidenzbasis für die politischen Forderungen.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie [hier als PDF].

Die ausführliche Stellungnahme der No SLAPP Anlaufstelle zum Regierungsentwurf finden Sie unter: noslapp.de/neuigkeiten/stellungnahme-zum-regierungsentwurf-eines-deutschen-anti-slapp-gesetzes

Kontakt: contact@noslapp.de

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