Anhörung im Rechtsausschuss: Sachverständige bestätigen zentrale Kritik am Anti-SLAPP-Gesetzentwurf

Berlin, 17. März 2026

Am gestrigen Montag fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 statt (BT-Drucksache 21/3942). Im Vorfeld hatte das deutsche No SLAPP Bündnis in einem offenen Brief, den 24 zivilgesellschaftliche Organisationen unterzeichneten, dringende Nachbesserungen am Regierungsentwurf gefordert. Die Anhörung hat gezeigt: Die zentralen Kritikpunkte des Bündnisses werden von mehreren Sachverständigen geteilt – während andere das Problem strategischer Einschüchterung in Deutschland nach wie vor unterschätzen.

Abmahnungen als Hauptinstrument der Einschüchterung – jetzt auch im Bundestag angekommen

Eine zentrale Erkenntnis der Anhörung: Das Phänomen der Einschüchterung durch Abmahnungen, das die No SLAPP Anlaufstelle seit ihrer Gründung dokumentiert, wurde auch von Sachverständigen benannt. Prof. Dr. Roger Mann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der sowohl Beklagte als auch Kläger:innen vertritt, verwies darauf, dass in Deutschland die Einschüchterung weitgehend im vorgerichtlichen Bereich erfolge – durch Abmahnungen mit drastischen Drohungen. Die Folge: Betroffene unterzeichnen häufig unnötig Unterlassungserklärungen, die den öffentlichen Diskurs einschränken.

Unsere Rechtsbeirätin Dr. Jessica Flint bestätigte dies und verwies insbesondere auf die Situation von Lokaljournalist:innen und Blogger:innen, die sich gegen solche Abmahnungen finanzstarker Unternehmen kaum verteidigen können.

Diese Aussagen decken sich mit den Erfahrungen der Anlaufstelle: Von den rund 40 Fällen, die wir seit Mai 2024 betreut haben, begannen fast alle mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben. Nur ein Bruchteil führte tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren. Der Einschüchterungseffekt entsteht also bereits lange bevor ein Gericht eingeschaltet wird – genau dort, wo der Regierungsentwurf keinen Schutz vorsieht.

Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle: realitätsfern

Die im offenen Brief des No SLAPP Bündnisses scharf kritisierte Beschränkung des Gesetzentwurfs auf grenzüberschreitende Sachverhalte fand auch in der Anhörung deutlichen Widerspruch. Rechtsanwalt Joschka Selinger, Schwerpunktleiter „Demokratie und Grundrechte" bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), bemängelte grundsätzlich, dass eine solche Unterscheidung neu im deutschen Rechtssystem sei. Zudem sei im Zeitalter des Internets keine scharfe Abgrenzung zwischen rein inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten möglich.

Nina Noelle von Greenpeace Deutschland forderte, diese Beschränkung vollständig zu streichen, und betonte die besonderen Probleme gemeinnütziger Organisationen: Diese verfügten oft nicht über die finanziellen Rücklagen, um langjährige Gerichtsverfahren durchzustehen, und könnten deshalb regelrecht in den Bankrott geklagt werden.

Diese Kritik bestätigt eine zentrale Forderung, die das No SLAPP Bündnis und die Anlaufstelle seit dem Bekanntwerden des Regierungsentwurfs im Dezember 2025 erheben. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Sommer 2025 hatte den richtigen Ansatz gewählt und die neuen Schutzregelungen auch auf rein nationale Fälle angewandt. Dass der Regierungsentwurf hiervon abrückte, ist ein erheblicher Rückschritt. Von den rund 30 Anfragen mit potenziellem SLAPP-Charakter, die die No SLAPP Anlaufstelle allein im Jahr 2025 betreut hat, hatten lediglich sieben eine grenzüberschreitende Dimension. Die große Mehrheit der Betroffenen würde also von dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht profitieren.

Unterschiedliche Bewertungen – auch unter den Befürworter:innen des Entwurfs

Bemerkenswert war die Position des Deutschen Richterbundes und der Bundesrechtsanwaltskammer, die übereinstimmend erklärten, in Deutschland bestehe – anders als in anderen EU-Ländern – zumindest kein strukturelles SLAPP-Problem. Dr. Christopher Sachse vom Oberlandesgericht Hamburg berichtete, seine Pressekammer bearbeite jährlich 600 bis 800 Verfahren, von denen in den letzten Jahren keines als missbräuchlich einzustufen gewesen sei. Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, hob den bereits bestehenden Schutz vor missbräuchlichen Klagen hervor und mahnte, es dürfe nicht umgekehrt für redlich handelnde Kläger:innen der Rechtsschutz eingeschränkt werden.

Der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Allgayer lobte, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nicht über die EU-Richtlinie hinausgeht. Allerdings äußerte auch er Kritik an einem konkreten Punkt: Er hielt es für nicht nachvollziehbar, warum das Gericht die Frage der Missbräuchlichkeit stets von Amts wegen klären soll, statt nur auf Antrag einer Partei. Diese Detailkritik zeigt, dass selbst unter denjenigen Sachverständigen, die den Entwurf grundsätzlich befürworten, Verbesserungsbedarf gesehen wird.

Die Einschätzung, es gebe in Deutschland kein strukturelles SLAPP-Problem, greift aus unserer Sicht dennoch deutlich zu kurz – und zwar aus mehreren Gründen.

Erstens setzt sie den Blick auf SLAPPs mit dem Blick auf Gerichtsverfahren gleich. Wie die Anhörung selbst gezeigt hat, findet strategische Einschüchterung in Deutschland ganz überwiegend außerhalb der Gerichtssäle statt. Wer nur auf die Verfahrensstatistik einer Pressekammer schaut, kann das Phänomen nicht erfassen. Zweitens fehlen in Deutschland bislang systematische Erhebungsinstrumente, die SLAPPs als solche identifizieren würden. Richter:innen werden nicht darin geschult, missbräuchliche Klagemuster zu erkennen – ein Umstand, auf den die Anlaufstelle bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hingewiesen hat. Drittens belegt die empirische Forschung, etwa das OBS-Arbeitspapier 77 „Einschüchterung ist das Ziel" von Prof. Dr. Stefanie Egidy, auf Basis einer Betroffenenbefragung, dass strategische Einschüchterung durch Rechtsverfahren und deren Androhung in Deutschland ein verbreitetes Phänomen ist, das Journalist:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und engagierte Bürger:innen gleichermaßen betrifft.

Das Argument von Fuhrmann, der Rechtsschutz für redlich handelnde Kläger:innen dürfe nicht eingeschränkt werden, nehmen wir dabei durchaus ernst. Genau deshalb ist die sorgfältige Definition von Missbrauchsindikatoren so wichtig, wie sie die EU-Richtlinie in Artikel 3 vorsieht. Ein wirksamer Anti-SLAPP-Schutz richtet sich nicht gegen berechtigte Rechtsdurchsetzung, sondern gegen deren Instrumentalisierung als Einschüchterungsmittel.

Was jetzt geschehen muss

Die Anhörung hat die vier zentralen Forderungen des No SLAPP Bündnisses bestätigt, die auch im offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages formuliert wurden:

Ausweitung auf nationale Fälle. Der Anwendungsbereich muss auf rein innerstaatliche Sachverhalte erstreckt werden, wie es der Referentenentwurf bereits vorgesehen hatte. Ein Schutzgesetz, das die große Mehrheit der Betroffenen ausschließt, verfehlt seinen Zweck.

Regelung des außergerichtlichen Bereichs. Die Kosten für Abmahnungen müssen gedeckelt und Erstattungspflichten bei unberechtigten Abmahnungen eingeführt werden. Wie die Anhörung gezeigt hat, findet die Einschüchterung in Deutschland vor allem hier statt – ein Befund, den auch der Sachverständige Prof. Dr. Mann bestätigte.

Deutlich höhere Sanktionen. Bei einem typischen SLAPP-Fall mit 50.000 Euro Streitwert wären die aktuell vorgesehenen Sanktionen nur rund 1.900 Euro – ein Betrag, der finanzstarke Kläger:innen kaum abschreckt. Nina Noelle von Greenpeace forderte in der Anhörung zurecht eine wesentlich höhere Missbrauchsgebühr.

Gesetzliche Absicherung von Beratungsstrukturen. Artikel 19 Absatz 2 der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung geeigneter und wirksamer Unterstützungsmaßnahmen. Die No SLAPP Anlaufstelle, die als erste Beratungsstelle für SLAPP-Betroffene in Deutschland rund 70 Anfragen betreut hat, ist bislang projektbasiert finanziert. Eine solche Projektfinanzierung wird der Verpflichtung der EU-Richtlinie nicht gerecht.

Breite Unterstützung der Zivilgesellschaft

Der offene Brief, den 24 Organisationen unterzeichnet haben – darunter Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Greenpeace Deutschland, FragDenStaat, die taz, Fridays for Future Deutschland und der Verfassungsblog – zeigt, wie breit die Unterstützung für einen wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen in der Zivilgesellschaft mittlerweile ist. Diese Organisationen eint die Erfahrung, dass SLAPPs eine reale Bedrohung für die freie Meinungsäußerung, investigativen Journalismus und zivilgesellschaftliches Engagement darstellen.

Ausblick

Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie läuft am 7. Mai 2026 ab. Es bleibt also wenig Zeit für das parlamentarische Verfahren. Umso wichtiger ist es, dass die Abgeordneten die Erkenntnisse der Anhörung nutzen und die gravierenden Schutzlücken des Regierungsentwurfs im weiteren Gesetzgebungsprozess schließen.

Deutschland hat die Chance, über die mangelhaften EU-Mindeststandards hinauszugehen und europaweit Maßstäbe für den Schutz kritischer Stimmen zu setzen. Die Anhörung im Rechtsausschuss hat gezeigt, dass die Argumente dafür auf dem Tisch liegen. Jetzt kommt es auf den politischen Willen an.

Weiterführende Informationen

Offener Brief des No SLAPP Bündnisses an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: noslapp.de/neuigkeiten

Stellungnahme der No SLAPP Anlaufstelle zum Regierungsentwurf: noslapp.de/neuigkeiten/stellungnahme-zum-regierungsentwurf-eines-deutschen-anti-slapp-gesetzes

Falldokumentationen: noslapp.de/ressourcen

Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz: regenwald.org/petitionen/1313

Vollständige Stellungnahme der No SLAPP Anlaufstelle zum Referentenentwurf: noslapp.de/neuigkeiten/gesetzesentwurf-zur-umsetzung-der-anti-slapp-richtlinie

Kontakt: contact@noslapp.de | www.noslapp.de

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Offener Brief an den Bundestag: Breites Bündnis fordert wirksamen Schutz vor Einschüchterungsklagen