Feindbild Journalist:in 10: weniger Angriffe, wachsender Druck - und SLAPP

Auf den ersten Blick liest sich die zehnte Ausgabe der Langzeitstudie „Feindbild Journalist:in" des European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) wie eine gute Nachricht: Die Zahl dokumentierter physischer Angriffe auf Journalist:innen ist von 98 im Jahr 2024 auf 34 im Jahr 2025 gesunken – und damit erstmals seit der Corona-Pandemie wieder auf ein Niveau, das vor 2020 üblich war. Wer die Studie jedoch aufmerksam liest, erkennt schnell: Die Entspannung ist trügerisch. Die Autoren Patrick Peltz und Jan Möllers zeichnen gemeinsam mit Yann Rees vom Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld ein Bild, das weit über die reinen Fallzahlen hinausreicht – und das für die Arbeit der No SLAPP Anlaufstelle in mehrfacher Hinsicht bedeutsam ist. Aus Sicht der Anlaufstelle bestätigt die Studie, was wir in unserer Beratungspraxis täglich beobachten: Anfeindungen, strukturelle Prekarität und rechtliche Einschüchterung greifen ineinander – und sie verstärken sich gegenseitig.

Die Zahlen des Jahres 2025 im Kontext

Insgesamt dokumentiert die Studie für das Jahr 2025 34 physische Angriffe auf Journalist:innen. Der Rückgang gegenüber dem Rekordjahr 2024 wirkt dramatisch, ist jedoch nur bedingt aussagekräftig. Die Autoren benennen dafür mehrere mögliche Ursachen: ein geringeres Versammlungsaufkommen, Strategieänderungen in gewaltaffinen Milieus, eine veränderte journalistische Praxis mit bewusster Risikovermeidung sowie präventive Effekte durch verbesserte Polizeipräsenz. Hinzu kommt eine methodische Anpassung der Plattform Mapping Media Freedom, die seit 2025 für die Verifizierung eines Falls zwei zuverlässige Quellen verlangt. Von insgesamt 127 für 2025 dokumentierten Verletzungen der Pressefreiheit konnten rund 110 weitere Fälle nicht abschließend verifiziert werden – die Dunkelziffer ist also strukturell hoch.

Demonstrationen bleiben der gefährlichste Arbeitsplatz für Journalist:innen: 55 Prozent der Angriffe ereigneten sich dort. Der regionale Schwerpunkt liegt unverändert in Berlin (14 Fälle), gefolgt von Sachsen und Sachsen-Anhalt mit jeweils sieben Fällen. Die Botschaft der Studie ist eindeutig: Ein Rückgang der dokumentierten Fälle bedeutet nicht, dass Journalist:innen sicherer arbeiten. Er kann ebenso Ausdruck erfolgreicher Einschüchterung sein – etwa wenn Redaktionen bestimmte Versammlungen gar nicht mehr begleiten.

Zehn Jahre Daten, persistente Muster

Zum zehnjährigen Bestehen der Studienreihe haben die Autoren die gesammelten Daten seit 2015 systematisch ausgewertet. Das Ergebnis ist ernüchternd: Gewalt gegen Journalist:innen ist kein Randphänomen, sondern tritt bundesweit auf und verdichtet sich in Regionen mit hohem Protestaufkommen und mobilisierungsstarken rechten Milieus. Über 80 Prozent aller Angriffe seit 2015 ereigneten sich im Kontext von Demonstrationen. Innerhalb dieses Rahmens zeigt sich eine ausgeprägte Kontinuität rechter Gewalt: 46,5 Prozent der auf Demonstrationen verübten Angriffe lassen sich dem rechten Spektrum zuordnen.

Seit 2020 gewinnen darüber hinaus ideologisch heterogene Proteststrukturen als Gewaltkontexte an Bedeutung – von der Querdenken-Bewegung bis zu Teilen der pro-palästinensischen Protestbewegung. Die Studie betont, dass die extreme Rechte angesichts ihres parlamentarischen Aufstiegs und ihrer außerparlamentarischen Mobilisierungsfähigkeit weiterhin die größte strukturelle Bedrohung für die Pressefreiheit in Deutschland darstellt. Diese Einordnung ist auch für die SLAPP-Debatte relevant: Rechtliche und physische Einschüchterung treten oft in denselben gesellschaftlichen Konfliktfeldern auf und richten sich gegen dieselben kritischen Stimmen.

„Strapazierter Journalismus": Die neue Umfragestudie

Einen inhaltlichen Schwerpunkt der zehnten Ausgabe bildet eine eigens durchgeführte Umfragestudie, für die zwischen November 2025 und Februar 2026 insgesamt 383 Journalist:innen befragt wurden. Die Ergebnisse machen deutlich, warum ein Blick auf reine Angriffszahlen zu kurz greift.

Fast zwei Drittel der Befragten (65,4 Prozent) erlebten in den vergangenen zwölf Monaten mindestens eine Anfeindung, mehr als die Hälfte (53,4 Prozent) wurde sogar mehrfach angefeindet. Unter den Betroffenen sind soziale Netzwerke mit 57 Prozent der mit Abstand häufigste Kanal von Anfeindungen, gefolgt von E-Mails (45,4 Prozent) und persönlichen Konfrontationen (43,4 Prozent). Bei der ideologischen Einordnung zeigt sich eine deutliche Asymmetrie: 78,6 Prozent der betroffenen Befragten ordnen die erlebten Anfeindungen häufig oder sehr häufig einem politisch rechten Hintergrund zu. Anfeindungen mit linkem oder religiösem Hintergrund werden zwar ebenfalls genannt (10,6 und 7,7 Prozent), spielen in der Gesamtstatistik jedoch eine deutlich geringere Rolle. 15,4 Prozent der Befragten haben bereits Themen aus Sorge vor Anfeindungen gar nicht erst in Erwägung gezogen – ein klassischer Chilling Effect, der die professionelle Autonomie untergräbt.

Noch aufschlussreicher ist jedoch ein zweiter Befund: Die Befragten erleben strukturelle Veränderungen ihrer Arbeitsbedingungen als noch belastender als einzelne Anfeindungen. 82,4 Prozent berichten von zunehmender Arbeitsverdichtung bei gleichbleibenden oder geringeren Ressourcen. 56,6 Prozent sehen ihre Beschäftigungssicherheit schwinden, 60,3 Prozent halten die Pressefreiheit in Deutschland für gefährdet. Fast 40 Prozent der Befragten haben bereits über einen Berufsausstieg nachgedacht – Journalistinnen signifikant häufiger als ihre männlichen Kollegen. Für rund 80 Prozent der Befragten gehen erlebte Anfeindungen im Vergleich zu strukturellen Veränderungen nur in geringerem Maße oder gar nicht mit beruflichen Einschränkungen einher.

Die Schlussfolgerung der Autor:innen der Umfrage ist eindeutig: Anfeindungen wirken nicht isoliert. Sie verschärfen eine ohnehin belastende Situation, die durch ökonomischen Druck, prekäre Beschäftigung und die Erosion redaktioneller Ressourcen gekennzeichnet ist. Genau diese Konstellation macht Journalist:innen besonders verwundbar – auch gegenüber rechtlicher Einschüchterung.

SLAPPs: Die zentrale Schnittstelle zur Arbeit der Anlaufstelle

Besonders relevant aus unserer Perspektive ist das siebte Kapitel der Studie, das sich ausführlich mit der Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Deutschland befasst. Die Autoren rekonstruieren den Gesetzgebungsprozess von 2025 bis in das laufende parlamentarische Verfahren im Frühjahr 2026 – und ihre Einschätzung deckt sich in wesentlichen Punkten mit der Kritik der No SLAPP Anlaufstelle und des No SLAPP Bündnisses.

Zentrale Feststellung der Studie: Der im Dezember 2025 vorgelegte Regierungsentwurf fällt hinter den im Juni 2025 veröffentlichten Referentenentwurf zurück. Während der Referentenentwurf noch vorsah, die Schutzmechanismen auch auf rein innerstaatliche Fälle auszuweiten, beschränkt sich der Regierungsentwurf auf eine wortgleiche Umsetzung der EU-Richtlinie – und damit ausschließlich auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Die Studie zitiert dazu Philipp Wissing, Leiter der No SLAPP Anlaufstelle, mit den Worten: „Warum es zu diesem Rückschritt gekommen ist, können wir nicht nachvollziehen. Wir sind entsprechend enttäuscht und halten diese Entwicklung auch nicht für notwendig."

Die in der Studie zitierten Fallzahlen der Anlaufstelle belegen eindrücklich, warum diese Beschränkung an der Realität vorbeigeht. Von 48 Anfragen im Jahr 2025 konnten 30 Fälle als charakteristische SLAPP-Merkmale erfüllend identifiziert werden. Lediglich sieben dieser Fälle wiesen einen grenzüberschreitenden Bezug auf – die überwiegende Mehrheit betraf rein nationale Sachverhalte. Die Studie liefert damit empirische Evidenz für die zentrale Forderung des No SLAPP Bündnisses: Ein Gesetz, das nur grenzüberschreitende Fälle adressiert, lässt die weit überwiegende Mehrheit der in Deutschland auftretenden SLAPP-Konstellationen ungeregelt.

Die Studie ergänzt diese praxisbezogene Kritik um eine juristische Einordnung. Sie zitiert unter anderem Felix W. Zimmermann von der Legal Tribune Online, der auf strukturelle Defizite im Äußerungsrecht verweist: den fliegenden Gerichtsstand, der strategische Gerichtsstandswahl ermöglicht; die hohen Streitwerte, die einschüchternd wirken; und insbesondere die weitgehend unregulierte Abmahnpraxis, die bereits im Vorfeld gerichtlicher Verfahren eine einschüchternde Wirkung entfaltet. Nach Einschätzung der Anlaufstelle, die in der Studie ausführlich dargestellt wird, sind auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen Sanktionen unzureichend: Die besondere Gebühr würde bei einem typischen Streitwert von 50.000 Euro nur knapp 4.000 Euro betragen und damit ressourcenstarke Kläger:innen kaum abschrecken. Die Anlaufstelle fordert eine Anhebung auf mindestens das Zehnfache der regulären Verfahrensgebühr.

Ein weiterer Aspekt, den die Studie offen benennt, ist die prekäre Finanzierungslage der zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen. Artikel 19 Absatz 2 der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung geeigneter Informations- und Unterstützungsangebote. Faktisch wird diese Aufgabe in Deutschland maßgeblich von zivilgesellschaftlichen Initiativen übernommen – darunter die No SLAPP Anlaufstelle, deren befristete Projektförderung im Februar 2026 auslief. Die Studie dokumentiert die Folgen: Budgetkürzungen bei Personal und Schulungen, pausierte Projekte, keine nachhaltige Lösung für die Weiterfinanzierung.

Was die Befunde für die Debatte bedeuten

Die zehnte Ausgabe der Studie „Feindbild Journalist:in" leistet in der aktuellen Debatte dreierlei: Sie zeigt empirisch, dass Anfeindungen, strukturelle Prekarisierung und rechtliche Einschüchterung ineinandergreifen. Sie dokumentiert, dass ein quantitativer Rückgang physischer Angriffe nicht mit einer Entspannung der Lage gleichzusetzen ist. Und sie belegt anhand konkreter Fallzahlen, dass die Beschränkung des Anti-SLAPP-Gesetzes auf grenzüberschreitende Fälle an den tatsächlichen Bedarfslagen der Betroffenen vorbeigeht.

Damit liefert die Studie zusätzliche Evidenz für die zentralen Forderungen, die das No SLAPP Bündnis in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf sowie gemeinsam mit weiteren Organisationen in einem offenen Brief an den Bundestag formuliert hat: Ausweitung des Anwendungsbereichs auf innerstaatliche Fälle, Regulierung des außergerichtlichen Bereichs, wirksame Sanktionsmechanismen und gesetzliche Absicherung der Beratungsstrukturen.

Besonders wertvoll ist, dass die Studie die verschiedenen Bedrohungsformen in einen gemeinsamen analytischen Rahmen stellt. Wenn Journalist:innen unter wirtschaftlichem Druck arbeiten, unter Anfeindungen leiden und gleichzeitig mit kostspieligen rechtlichen Verfahren konfrontiert werden, potenzieren sich die Einschüchterungseffekte. SLAPPs sind in dieser Konstellation besonders wirksam – weil sie auf ohnehin belastete Strukturen treffen. Ein ganzheitlicher Schutz der Pressefreiheit muss daher alle drei Ebenen adressieren.

Ausblick: Das parlamentarische Verfahren entscheidet

Bis zum 7. Mai 2026 muss Deutschland die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in nationales Recht überführt haben. Das parlamentarische Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Die Studie „Feindbild Journalist:in 10" bestätigt, was wir in unserer täglichen Arbeit erleben: Der vorliegende Regierungsentwurf reicht nicht aus, um Betroffene wirksam vor strategischer Einschüchterung zu schützen. Eine Minimalumsetzung wäre eine verpasste Chance – und würde jene Schutzlücken fortschreiben, die Journalist:innen, Aktivist:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen in Deutschland seit Jahren spüren.

Die No SLAPP Anlaufstelle wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten, Stellung beziehen und für Betroffene weiterhin ansprechbar bleiben – solange die Finanzierung dies zulässt.

Zur Studie

Peltz, Patrick, Jan Möllers (2026): Feindbild Journalist:in 10: Journalismus zwischen Anfeindungen und struktureller Prekarität. Eine Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit, Leipzig.

https://www.ecpmf.eu/feindbild-journalistin-10/

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