Die deutsche SLAPP-Debatte im Mai 2026: Regierungsentwurf muss nachgebessert werden
Wenige Tage vor Ablauf der EU-Umsetzungsfrist am 7. Mai 2026 ist das deutsche Anti-SLAPP-Gesetz noch immer nicht beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag war Ende Februar, die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am 16. März, die zweite und dritte Lesung stehen für die kommenden Sitzungswochen an. Zeit für einen Zwischenstand: Was ist seit Jahresbeginn an Berichterstattung, Fachdiskussion und gesellschaftlicher Sichtbarmachung passiert – und was muss am Regierungsentwurf jetzt noch geschehen?
Vier Schauplätze, ein Befund
Wer die deutsche SLAPP-Debatte 2026 verstehen will, muss derzeit vier sehr unterschiedliche Schauplätze gleichzeitig im Blick behalten: die parlamentarische Anhörung im Rechtsausschuss, eine empirische Studie aus Leipzig, einen Podcast-Beitrag aus Frankfurt und eine Reportage in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Bemerkenswert ist: Trotz unterschiedlicher Genres, Formate und politischer Verortung kommen alle vier zu ähnlichen Schlussfolgerungen.
1. Die Anhörung im Rechtsausschuss: Sachverständige bestätigen unsere Kritik
Am 16. März 2026 hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Sachverständige zum Regierungsentwurf gehört. Der vollständige Mitschnitt der Anhörung ist auf der Bundestagsseite abrufbar und sei allen, die sich ernsthaft mit der Materie befassen wollen, ausdrücklich empfohlen. Wer die zweieinhalb Stunden investiert, sieht: Die Argumente der Befürworter:innen einer starken Umsetzung – darunter unsere Rechtsbeirät:innen Dr. Jessica Flint, Prof. Dr. Mann und Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, aber auch Nina Noelle von Greenpeace Deutschland – konnten in der Sache nicht erschüttert werden.
Im Gegenteil: Die geladenen Sachverständigen haben drei zentrale Punkte unserer Stellungnahme zum Regierungsentwurf bestätigt. Erstens: Die Beschränkung auf grenzüberschreitende Sachverhalte wird der Situation von Betroffenen nicht gerecht. Zweitens: Der außergerichtliche Bereich, in dem fast alle SLAPPs beginnen, bleibt vollständig unreguliert. Drittens: Die vorgesehene Sondergebühr ist für finanzstarke Klägerinnen und Kläger nicht ansatzweise abschreckend.
Auch die kritischen Stimmen in der Anhörung – der Deutsche Richterbund (Christopher Sachse, OLG Hamburg) und die Bundesrechtsanwaltskammer (Sabine Fuhrmann) – haben das nicht widerlegt. Sie haben lediglich bestritten, dass es in Deutschland überhaupt ein strukturelles SLAPP-Problem gebe. Genau diese Behauptung wird durch die im April erschienene ECPMF-Studie und durch die jüngsten dokumentierten Fälle hingegen Punkt für Punkt entkräftet.
2. „Feindbild Journalist:in 10": Die empirische Grundlage
Am 22. April 2026 hat das European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) die zehnte Ausgabe seiner Studie „Feindbild Journalist:in" veröffentlicht – mit einer Zehnjahresbilanz 2015 bis 2025. Patrick Peltz, der die Studie leitet, und Co-Autor Jan Möllers dokumentieren für diesen Zeitraum 522 verifizierte Fälle von Pressefreiheits-Verletzungen. Die gemeinsame Studie „Strapazierter Journalismus" mit dem Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld ergänzt das Bild um die Innenperspektive: Rund 60 Prozent der befragten Journalist:innen halten die Pressefreiheit in Deutschland für gefährdet, fast 40 Prozent haben bereits über einen Berufsausstieg nachgedacht.
Bemerkenswert ist, dass das ECPMF in seinem eigenen Befund zur Anti-SLAPP-Umsetzung exakt unsere Position teilt: Der Gesetzentwurf markiere zwar einen wichtigen Schritt, bleibe aber „in seiner derzeitigen Ausgestaltung unzureichend". Innerstaatliche Konstellationen blieben unberücksichtigt, die „weitgehend unregulierte Abmahnpraxis" stelle weiterhin ein Problem dar. Damit ist die Forderung nach Erstreckung auf rein nationale Fälle und nach Einbeziehung des vorgerichtlichen Bereichs jetzt nicht mehr nur eine Bündnis-Position – sie ist eine Position der maßgeblichen empirisch arbeitenden Pressefreiheits-Institution in Deutschland.
3. Der Podcast-Moment: SLAPP bei „Die Neuen Zwanziger"
Dass die Debatte aus der parlamentarisch-fachlichen Sphäre langsam, aber sichtbar in die intellektuelle Öffentlichkeit überschwappt, zeigt die Aprilfolge des Podcasts „Die Neuen Zwanziger" von Stefan Schulz und Wolfgang M. Schmitt, veröffentlicht am 30. April 2026. Ab Minute 1:00:27 widmen sich die beiden ausführlich dem Anti-SLAPP-Gesetzentwurf. Stefan Schulz arbeitet dabei mit Original-Tönen aus der Ausschussanhörung – unter anderem mit der Eingangsrede von Justizministerin Hubig und mit Passagen des BGH-Richters Allgayer, dessen Vortrag Schulz pointiert kommentiert..
Dass ein Podcast mit dieser Reichweite SLAPPs ein eigenes Kapitel widmet ist ein bemerkenswerter Schritt in der Sichtbarmachung des Themas jenseits der Fachöffentlichkeit.
4. Die FAS-Reportage: Ein Fall macht das Thema greifbar – und zugleich eine Schieflage sichtbar
Auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung greift das Thema SLAPP inzwischen auf. Anna Vollmer hat den Fall des in Berlin lebenden Exiljournalisten Trung Khoa Lê ausführlich dargestellt – Lê, Gründer und Chefredakteur des in Vietnam und in der vietnamesischen Diaspora vielgelesenen Internetmediums Thoibao.de, ist seit Jahren Ziel einer transnationalen Repression, die deutsche Gerichte als Bühne nutzt. Der vietnamesische Großkonzern Vingroup und sein Gründer Phạm Nhật Vượng – nach Angaben des Konzerns hatten sie 68 vietnamesischsprachige Medien und Influencer zur Rücknahme kritischer Berichte aufgefordert – ziehen Lê seit 2024 in mehreren Verfahren vor das Landgericht Berlin. Im Januar 2026 ging eines dieser Verfahren erstinstanzlich „4 zu 3" zugunsten Lês aus; das Gericht erkannte den SLAPP-Charakter allerdings nicht ausdrücklich an.
Dass nun auch die FAS das Thema SLAPP aufnimmt, ist ein wichtiges Signal. Bislang war das Thema überwiegend in der taz, in juristischen Fachpublikationen wie der Legal Tribune Online und auf Spezialblogs wie dem Verfassungsblog präsent.
Zugleich offenbart die Auswahl gerade dieses Falls eine Schieflage in der bisherigen medialen Aufmerksamkeit – eine Schieflage, die wir aus unserer eigenen Fallarbeit gut kennen. Der Fall Lê ist medial dankbar: Er ist international, er ist politisch greifbar, er hat einen identifizierbaren milliardenschweren Konzern als Kläger und einen einzelnen mutigen Journalisten als Beklagten. Genau deshalb ist er aber für die Realität der allermeisten SLAPPs in Deutschland nicht repräsentativ. Der Fall ist grenzüberschreitend – und damit ausgerechnet einer der wenigen, die der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Fassung überhaupt erfassen würde.
Die SLAPPs, die in unserer Beratungspraxis tatsächlich dominieren, sehen anders aus. Sie spielen sich zwischen einer Bürgerinitiative und einem Investor, zwischen einer Lokalzeitung und einem regional einflussreichen Unternehmer, zwischen einem Verein und einer Anwaltskanzlei ab, die mit gleichlautenden Abmahnungen arbeitet. Sie sind fast immer rein national. Und sie kommen sehr oft gar nicht erst vor Gericht, weil sich Betroffene aus Kostenangst zur Unterlassungserklärung drängen lassen.
Was sich daraus ergibt: Forderungen für die zweite und dritte Lesung
Für unsere Anlaufstelle ist die Bilanz dieser Wochen ermutigend und zugleich klar: Was wir seit Erscheinen des Regierungsentwurfs am 10. Dezember 2025 fordern, wird inzwischen von einer breiten Koalition getragen – von der parlamentarischen Sachverständigenrunde über die empirische Pressefreiheits-Forschung bis in die kulturelle Öffentlichkeit hinein. Wir wiederholen unsere vier zentralen Forderungen für die zweite und dritte Lesung im Bundestag:
Erstens: Anwendung auf rein nationale Sachverhalte. Aus den 30 SLAPP-Fällen, die unsere Anlaufstelle 2025 betreut hat, hatten lediglich 7 einen grenzüberschreitenden Bezug. Mehr als drei Viertel der Betroffenen würde der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht erreichen.
Zweitens: Erfassung des vorgerichtlichen Bereichs. Fast alle SLAPPs beginnen mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben – und enden auch dort, weil Betroffene aus Kostenangst klein beigeben. Der Schutz muss vor das Gerichtsverfahren ansetzen.
Drittens: Sanktionen mit echter Abschreckungswirkung. Die geplante Sondergebühr in Höhe der maximal doppelten Verfahrensgebühr ist für finanzstarke Klägerinnen und Kläger unbeachtlich. Die EU-Richtlinie verlangt ausdrücklich „abschreckende" Sanktionen. Wir halten die mindestens zehnfache Verfahrensgebühr für angemessen.
Viertens: Strukturelle Verankerung der Anti-SLAPP-Anlaufstelle. Artikel 19 Absatz 2 der EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete und wirksame Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene bereitzustellen. Eine projektbasierte Förderung, wie sie unsere Anlaufstelle bislang erhält und die Anfang 2026 ohne gesicherte Anschlussfinanzierung ausläuft, wird dieser Verpflichtung nicht gerecht.
Ein knappes Zeitfenster, eine offene Lage
Die kommenden Wochen sind das wichtigste Zeitfenster der gesamten Debatte. Die EU-Frist läuft am 7. Mai 2026 ab; die zweite und dritte Lesung stehen unmittelbar bevor. Wer den Anti-SLAPP-Gesetzentwurf so verabschiedet, wie er aus dem Kabinett gekommen ist, riskiert, dass Deutschland die Richtlinie zwar formal pünktlich umsetzt – aber materiell hinter dem Schutzniveau zurückbleibt, das die EU empfohlen und die Bundesregierung im Referentenentwurf selbst noch vorgesehen hatte.
Wir bleiben am Ball – und werden uns auch nach dem 7. Mai weiter dafür einsetzen, dass der Schutz vor SLAPPs in Deutschland nicht zur Symbolpolitik gerät. Denn was unsere Fallarbeit zeigt, hat das ECPMF in seiner Studie nüchtern auf den Punkt gebracht: Pressefreiheit lebt nicht vom Gesetzeswortlaut, sondern davon, dass Betroffene den Mut haben, sie zu nutzen. Genau diesen Mut bedrohen SLAPPs. Genau ihn zu schützen, ist die gemeinsame Aufgabe.
Weiterführende Informationen
Stellungnahme der NO SLAPP Anlaufstelle zum Regierungsentwurf (Februar 2026)
Offener Brief des No SLAPP Bündnisses an den Bundestag (März 2026)
Mitschnitt der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss vom 16. März 2026
Petition zum Anti-SLAPP-Gesetz: regenwald.org/petitionen/1313
ECPMF: „Feindbild Journalist:in 10" (April 2026)
„Die Neuen Zwanziger": Kapitel zu SLAPP in der Folge vom 30. April 2026, ab 1:00:27
Anna Vollmer, FAS, 26. April 2026: „Trung Khoa Lê: Journalist wird mit SLAPP-Klagen überzogen"