SLAPPs in Deutschland: Auswertung der Selbsteinschätzungen von Betroffenen

Die No SLAPP Anlaufstelle dokumentiert über einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung Fälle möglicher strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Der vorliegende Beitrag wertet die bislang eingegangenen Antworten deskriptiv aus und ordnet sie in den Rahmen der EU-Richtlinie 2024/1069 und ihrer Umsetzung in Deutschland ein.

Datengrundlage: 41 auswertbare Selbsteinschätzungen aus dem Zeitraum August 2024 bis Oktober 2025


1. Hintergrund: SLAPPs und der rechtliche Rahmen

Als SLAPP (englisch „Strategic Lawsuit Against Public Participation“) werden rechtliche Schritte bezeichnet, die weniger der Durchsetzung eines Rechts als der Einschüchterung öffentlicher Beteiligung dienen. Betroffen sind typischerweise Journalist:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler:innen und engagierte Einzelpersonen, die sich zu Fragen von öffentlichem Interesse äußern.

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1069 hat die Europäische Union erstmals verbindliche Vorgaben gegen offenkundig unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren geschaffen. Die Richtlinie benennt eine Reihe von Indikatoren für missbräuchliche Verfahren – etwa unverhältnismäßige oder überzogene Forderungen, ein Ungleichgewicht der Machtverhältnisse zwischen den Parteien oder mehrfache und koordinierte Verfahren. Sie erfasst nach ihrem Anwendungsbereich Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug und ist bis zum 7. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen (Regierungsentwurf v. 10.12.2025, S. 12).

Den Mitgliedstaaten steht es frei, über diesen Mindestrahmen hinauszugehen und die Schutzregelungen auch auf rein nationale Sachverhalte zu erstrecken. In Deutschland verlief die Umsetzung bislang in zwei Schritten: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Sommer 2025 sah eine Erstreckung auf nationale Fälle vor; der am 10. Dezember 2025 vorgelegte Regierungsentwurf beschränkt den Anwendungsbereich hingegen auf grenzüberschreitende Sachverhalte und regelt ausschließlich das gerichtliche Verfahren. Die Bundesregierung hat von der Möglichkeit, die Umsetzung auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, ausdrücklich Gebrauch gemacht (Regierungsentwurf v. 10.12.2025, S. 12); sie versteht den Entwurf als Mindestumsetzung innerhalb des bestehenden Prozessrechts. Zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter das No SLAPP Bündnis, sprechen sich demgegenüber für eine Erstreckung auf nationale Fälle aus.

2. Datengrundlage und Methodik

Grundlage sind die über den Fragebogen zur Selbsteinschätzung (abrufbar über www.noslapp.de) eingegangenen Antworten aus dem Zeitraum August 2024 bis Oktober 2025. Von 48 eingegangenen Antworten wurden 41 ausgewertet: Einbezogen wurden ausschließlich Fälle, deren Einwilligung mindestens eine anonymisierte statistische Verwendung deckt. Zwei Antworten mit ausdrücklichem Widerspruch gegen eine statistische Verwendung sowie fünf ohne Einwilligungsangabe blieben unberücksichtigt.

Diese Zahlen (48 Antworten, 41 auswertbar) beziehen sich auf eingegangene Fragebögen und sind nicht mit den Anfragezahlen der Anlaufstelle – etwa im Jahresrückblick – identisch. Die Angaben beruhen auf Selbsteinschätzungen der Betroffenen und erlauben keine abschließende rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Bei vielen Fragen waren Mehrfachnennungen möglich, weshalb sich die Summen nicht auf 41 addieren. Die folgenden Abschnitte geben die Ergebnisse deskriptiv wieder.

3. Art der geltend gemachten rechtlichen Schritte

Die berichteten rechtlichen Schritte liegen überwiegend im vorgerichtlichen Bereich. 27 der 41 Betroffenen nennen ein anwaltliches Schreiben, 23 eine schriftliche oder förmliche Androhung rechtlicher Schritte und 12 eine mündliche oder informelle Androhung. In acht Fällen war einem anwaltlichen Schreiben bereits ein Entwurf für einen Gerichtsantrag beigefügt.

Abb. 1: Art der rechtlichen Schritte, denen sich Betroffene ausgesetzt sehen (Mehrfachnennung möglich)

Der Schwerpunkt im vorgerichtlichen Bereich ist für die Reichweite gesetzlicher Schutzregelungen relevant: Der Regierungsentwurf erfasst nach seinem Wortlaut ausschließlich das gerichtliche Verfahren. Maßnahmen im Vorfeld eines Verfahrens – etwa Abmahnungen und Drohschreiben – fallen nicht in seinen Anwendungsbereich.

4. Betroffene und Themenfelder

Angegriffen werden überwiegend Einzelne: 22 der 41 Betroffenen sind natürliche Personen. Die beanstandeten Aktivitäten liegen am häufigsten in der politischen Meinungsäußerung und der Pressetätigkeit (je 25 Nennungen), gefolgt von Wissenschaft, Versammlung, Kunst und Vereinigung.

Abb. 2: Angegriffene öffentliche Aktivität (Mehrfachnennung möglich)

Thematisch stehen Grundrechte und Medienfreiheit im Vordergrund (22 Nennungen), gefolgt von Korruptions- und Betrugsvorwürfen sowie dem Handeln von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (je 12) und dem Schutz demokratischer Prozesse (11). Die Themen liegen damit durchgängig im Bereich der öffentlichen Beteiligung, den die EU-Richtlinie in den Blick nimmt.

Abb. 3: Bereiche der angegriffenen öffentlichen Beteiligung (Mehrfachnennung möglich)

5. Streitwerte und finanzielle Rahmenbedingungen

21 der 41 Betroffenen haben eine konkrete Summe genannt. Davon liegen elf bei mindestens 20.000 Euro und fünf bei mindestens 50.000 Euro; der Median der genannten Werte liegt bei rund 20.000 Euro, die höchsten Angaben reichen bis 140.000 und 250.000 Euro. Die freien Angaben umfassen vereinzelt auch Vertragsstrafen oder Geldstrafen und sind daher als Forderungshöhen im weiteren Sinne zu verstehen.

Abb. 4: Verteilung der genannten Streitwerte (nur Fälle mit konkreter Angabe)

20 der 41 Betroffenen geben an, weder über eine Rechtsschutzversicherung noch über institutionelle juristische Unterstützung zu verfügen; 21 nennen eine Form der Absicherung. 26 der 41 berichten zusätzlich zu den rechtlichen Schritten von außerrechtlichen Maßnahmen wie Drohungen oder Diffamierung.

Abb. 5: Finanzielle Absicherung der Betroffenen

6. Merkmale im Sinne der EU-Richtlinie

Die im Fragebogen abgebildeten Indikatoren der EU-Richtlinie treffen im Durchschnitt mit 4,6 Merkmalen pro Fall zu; bei 34 der 41 Fälle sind es mindestens drei. Am häufigsten genannt werden unbegründete oder teils unbegründete Argumente der Gegenseite (35), ein wahrgenommenes Machtungleichgewicht (33), unverhältnismäßige Forderungen (29) sowie rechtliche Einschüchterung (27).

Abb. 6: Zutreffende SLAPP-Indikatoren im Sinne der EU-Richtlinie (Mehrfachnennung möglich)

Als vermutete Motive nennen die Betroffenen überwiegend die allgemeine Einschüchterung ihrer Person oder ihres Umfelds (33) und die Unterbindung konkreter Kritik (32). Diese Selbsteinschätzungen entsprechen dem Verständnis der Richtlinie, wonach bei einer SLAPP nicht die Rechtsdurchsetzung, sondern die Beeinträchtigung öffentlicher Beteiligung im Vordergrund steht.

7. Einordnung: nationale und grenzüberschreitende Fälle

Für die laufende Gesetzgebungsdebatte ist die Unterscheidung zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Sachverhalten von Bedeutung, da der Regierungsentwurf den Schutz auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt. Der Fragebogen selbst erhebt den grenzüberschreitenden Charakter nicht als eigenes Merkmal; die vorstehende Auswertung trifft dazu keine Aussage.

Eine gesonderte Fallauswertung der Anlaufstelle gibt hierzu jedoch einen Anhaltspunkt: Von den 30 im Jahr 2025 als potenzielle SLAPPs eingeschätzten Anfragen wiesen sieben einen grenzüberschreitenden Bezug auf, 23 betrafen rein nationale Sachverhalte (No SLAPP Anlaufstelle, Jahresrückblick 2025). Die Bundesregierung verweist zur Begründung der Beschränkung auf eine richtlinienkonforme Mindestumsetzung; Teile der Zivilgesellschaft plädieren für eine Erstreckung auf nationale Fälle. Der Referentenentwurf hatte eine solche Erstreckung zunächst vorgesehen und darauf verwiesen, dass eine trennscharfe Abgrenzung nationaler von grenzüberschreitenden Sachverhalten angesichts des weiten Begriffsverständnisses der Richtlinie schwierig sei (Referentenentwurf, Sommer 2025). Auch auf europäischer Ebene wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinie nur eine Mindestharmonisierung darstellt und die Mehrheit der rein nationalen SLAPP-Fälle außerhalb ihres unmittelbaren Anwendungsbereichs bleibt, sofern die Mitgliedstaaten nicht darüber hinausgehen (CASE Report 2025).

Fazit

Die ausgewerteten Selbsteinschätzungen zeichnen ein konsistentes Bild: rechtliche Schritte überwiegend im vorgerichtlichen Bereich, teils hohe Streitwerte, ein von vielen Betroffenen berichtetes finanzielles Ungleichgewicht sowie eine Häufung der Indikatoren, die die EU-Richtlinie als Anhaltspunkte für missbräuchliche Verfahren benennt. Die Daten sind selbstberichtet und nicht repräsentativ; sie erlauben keine rechtliche Bewertung des Einzelfalls, tragen aber zum empirischen Bild strategischer Einschüchterung in Deutschland bei und lassen sich in die fachliche Diskussion um die Umsetzung der Richtlinie einordnen.

Hinweis zu Methodik, Datenschutz und Abgrenzung

Für die Auswertung wurden ausschließlich Selbsteinschätzungen mit hinreichender Einwilligung in eine anonymisierte statistische Verwendung herangezogen (41 von 48 Antworten). Frei eingegebene Streitwert- und Schadensangaben wurden je Fall auf die höchste genannte Summe normiert. Die Auswertung dient der fachlichen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung; sie trifft keine Aussage über die rechtliche Begründetheit einzelner Verfahren. Für eine individuelle Einschätzung ist qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Quellen

Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („SLAPP-Richtlinie“). Umsetzungsfrist: 7. Mai 2026.

Europarat, Empfehlung CM/Rec(2024)2 des Ministerkomitees zur Bekämpfung des Einsatzes von SLAPPs.

Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069, vorgelegt am 10. Dezember 2025.

Bundesministerium der Justiz, Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie, Sommer 2025.

No SLAPP Anlaufstelle, Jahresrückblick 2025 (Fallzahlen und Verteilung nationaler/grenzüberschreitender Fälle).

Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), CASE Report 2025 (zu Mindestharmonisierung und grenzüberschreitendem Anwendungsbereich der Richtlinie).

No SLAPP Anlaufstelle, Fragebogen zur Selbsteinschätzung, abrufbar über www.noslapp.de (Datengrundlage der Auswertung).

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Die deutsche SLAPP-Debatte im Mai 2026: Regierungsentwurf muss nachgebessert werden